Bussen- und Strafenkatalog für Raser und Schnellfahrer
Das Auto des 23-Jährigen wurde um 06.39 Uhr auf der Hauptstrasse zwischen Rona und Mulegns mit einer Geschwindigkeit von 144 km/h vom Messgerät gemessen. Nach Abzug der vorgeschriebenen Toleranz ergibt es eine Nettogeschwindigkeit von 140 km/h. Die Kantonspolizei Graubünden hielt den Automobilisten an und bringt ihn bei der Staatsanwaltschaft Graubünden zur Anzeige.
Raser auf Hauptstrassen ausserorts ab 60 km/h Überschreitung
Als Raser gilt, wer im konkreten Fall die Höchstgeschwindigkeit um netto 60 und mehr km/h überschreitet. An besagter Örtlichkeit gilt die allgemeine Höchstgeschwindigkeit ausserorts von 80 km/h. Dem in der Schweiz wohnhaften Kroaten wurde der Führerausweis durch die Kantonspolizei Graubünden an Ort und Stelle abgenommen.
Quelle: Kantonspolizei Graubünden