Beide Geschädigte erhielten jeweils einen sogenannten Schockanruf von falschen Polizistinnen. Das Vorgehen war in beiden Fällen identisch. Die unbekannte Täterschaft gab sowohl der 82-Jährigen als auch der 94-Jährigen gegenüber an, dass deren jeweilige Tochter einen schweren Verkehrsunfall verursacht habe. In der Folge müsse nun eine Kaution bezahlt werden. Die beiden Frauen wurden aufgefordert, die hohe Geldsumme einer zivilen Polizistin beim Hauseingang zu übergeben. Dieser Aufforderung kamen beide Frauen nach. Die Kantonspolizei St.Gallen hat Ermittlungen eingeleitet.
Nach wie vor werden immer wieder Betrugsversuche von falschen Polizisten festgestellt. Oftmals kommen die Betrüger damit zum Erfolg. Die Kantonspolizei St.Gallen warnt vor solchen Anrufen und rät Folgendes:
Die Polizei verlangt von Ihnen niemals Geld, Schmuck oder andere Gegenstände zur Aufbewahrung.
Ebenso verlangt die Polizei von Ihnen niemals eine Kaution nach einem angeblichen Verkehrsunfall von Angehörigen.
Im Verdachtsfall melden Sie sich bei einer Polizeistation in ihrer Nähe oder beim Notruf 117.
Machen Sie einem fremden Anrufer gegenüber keine Angaben über Ihre persönlichen oder finanziellen Verhältnisse.
Übergeben Sie unbekannten Personen niemals Bargeld und Wertsachen.
Warnen Sie Bekannte und Verwandte.
Quelle: Kapo SG