Um 08.35 Uhr wurde auf der H8 ein Auto registriert, bei welchem nach Abzug der Messtoleranz eine Netto-Geschwindigkeit von 150 km/h gemessen wurde. Erlaubt sind in diesem Abschnitt 80 km/h. Als Lenkerin konnte eine 21-jährige Schweizerin ermittelt werden. Sie ist geständig und muss sich wegen des Raser-Tatbestandes vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz verantworten. Ihr Führerausweis wurde zuhanden der Administrativbehörde abgenommen.
Ausser der jungen Frau wurden noch drei weitere Fahrzeuglenkende bei der Staatsanwaltschaft verzeigt.