Die Kantonspolizei Aargau erfasste bei einer Geschwindigkeitskontrolle mehrere Fahrzeuglenker mit übersetzter Geschwindigkeit. Zwei Lenker musste deren Führerausweis auf der Stelle abgeben.
Am Nachmittag des Montags, 25. Mai 2020 wurde durch
die Kantonspolizei Aargau in Rottenschwil eine
Geschwindigkeitskontrolle mittels Laser durchgeführt.
Kurz nach 15 Uhr wurde ein 28-jähriger Schweizer mit
seinem Motorrad, Triumph Speed Triple, mit einer
Geschwindigkeit von 161 km/h erfasst. Auf diesem
Streckenabschnitt beträgt die erlaubte
Höchstgeschwindigkeit 80 km/h. Die Staatsanwaltschaft
Muri-Bremgarten eröffnete sogleich eine Strafuntersuchung
nach Artikel 90 Abs. 3 des Strassenverkehrsgesetzes,
welcher auch als 'Raserartikel' bekannt ist. Der
Führerausweis wurde dem Lenker vorläufig, zu Handen der
Entzugsbehörde, abgenommen.
Im Weiteren wurde ein Verkehrsteilnehmer mit einer
Geschwindigkeit von 125 km/h gemessen. Auch dieser
Lenker musste den Führerausweis auf der Stelle abgeben.
Ein Automobilist wurde zudem mit 115 km/h erfasst. Dieser
wurde zur Anzeige gebracht und muss mit einem späteren
Ausweisentzug rechnen.


