Rückruf von FFP2-Masken wegen möglicher Gesundheitsgefährdung
Redaktion Polizeiticker Schweiz
Die IVF Hartmann AG ruft eine bestimmte Charge der Atemschutzmaske «Foliodress Mask Loop FFP2» zurück. Bei einzelnen Masken können undichte Stellen auftreten, wodurch die angegebene Schutzwirkung nicht immer gewährleistet ist. Betroffene Masken sollen nicht mehr verwendet werden.
In Zusammenarbeit mit der BFU, Beratungsstelle für Unfallverhütung, ruft die IVF Hartmann AG eine bestimmte Charge der Atemschutzmaske «Foliodress Mask Loop FFP2» Packungsgrösse 10 zurück. Es gibt eine Gesundheitsgefährdung. Ein kostenloser Umtausch wird angeboten.
Welche Gefahr geht von den betroffenen Produkten aus?
Aufgrund von undichten Stellen bei einzelnen Masken ist die deklarierte Schutzwirkung nicht immer gewährleistet. Dies kann die Gesundheit von Verwenderinnen und Verwender gefährden.
Welche Produkte sind betroffen?
Vom Produktrückruf betroffen ist die Charge / LOT « 510011 » der Atemschutzmaske « Foliodress Mask Loop FFP2 » Packungsgrösse 10 (REF 992036).
Andere Chargen sind vom Produkterückruf nicht betroffen.
Was sollen betroffene Konsumentinnen und Konsumenten tun?
Betroffene Kundinnen und Kunden werden gebeten, die Atemschutzmaske « Foliodress Mask Loop FFP2 » nicht mehr zu verwenden, sondern zu entsorgen. Die Maske kann auch zur Rückerstattung oder zum kostenlosen Umtausch an die Verkaufsstelle zurückgebracht werden.
Kontakt für Konsumentinnen und Konsumenten
Bei Fragen können Konsumentinnen und Konsumenten IVF Hartmann AG, Frau Belinda Schürch, kontaktieren:
Telefon: 052 674 36 08
E-Mail: info@ivf.hartmann.info
URL: https://www.ivf.hartmann.info/
Quelle der Mitteilung: Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU)
