Saanen und Gstaad BE - Aktion gegen Ausbeutung – drei Personen in Untersuchungshaft
Kantonspolizei Bern
Im Nachgang zu der koordinierten Aktion gegen die Ausbeutung von Arbeitskräften vom Dienstag in Saanen und Gstaad sind drei tatverdächtige Personen in Untersuchungshaft versetzt worden. Sie stehen unter dringendem Verdacht, während mehreren Jahren vorwiegend serbische Frauen massiv ausgenutzt und ausgebeutet zu haben. Der Aktion sind aufwändige Ermittlungen von fast einem Jahr vorausgegangen. Diese werden fortgeführt.
Die zwei Frauen und der Mann, welche am Dienstag, 14. Januar 2020, bei einer
koordinierten Aktion gegen die Ausbeutung von Arbeitskräften in Saanen und Gstaad
(Gemeinde Saanen) angehalten und festgenommen worden sind (wir berichteten), wurden in Untersuchungshaft versetzt.
Der dringende Tatverdacht, dass die
drei Personen - allesamt serbischer Herkunft - ausländische Arbeitskräfte illegal
beschäftigt und vor allem in Bezug auf den Arbeitsumfang und die Entlöhnung
massiv ausgebeutet haben, hat sich nach den ersten Einvernahmen weiter erhärtet.
Im Zuge der Aktion waren auch sieben Frauen serbischer Nationalität angehalten
worden, welche mutmasslich Opfer der Ausbeutung geworden sind. Für die
Betroffenen wurden teilweise Schutzmassnahmen eingeleitet. Gemäss den
bisherigen Erkenntnissen waren die Frauen von den Tatverdächtigen in die Schweiz
geholt und auf Mandatsbasis vorab als Reinigungskräfte und Haushälterinnen an
Dritte vermittelt worden. Es muss davon ausgegangen werden, dass sie - ohne
Freizeit und Ruhetage - regelmässig überlange Arbeitstage leisten mussten, in ihrer
Bewegungsfreiheit teilweise eingeschränkt und zu Konditionen massiv unter dem
branchenüblichen Mindestgehältern entlöhnt wurden.
Auslöser für die Ermittlungen, welche bislang fast ein Jahr in Anspruch genommen
haben, waren Hinweise aus der Bevölkerung sowie Erkenntnisse aus polizeilichen
Abklärungen, wonach ausländische Frauen mutmasslich illegal angestellt und zu
Konditionen deutlich unter dem Mindestlohn als Reinigungskräfte vermittelt würden.
Die kantonale Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben eröffnete in der Folge
Verfahren wegen Verdachts auf Menschenhandel Zwecks Ausbeutung der
Arbeitskraft, Wucher, Erpressung, Nötigung und Widerhandlungen gegen das
Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG).
Die Ermittlungen, bei denen nebst den Tatverdächtigen und mutmasslichen Opfern
auch zahlreiche Auskunftspersonen einvernommen werden, gestalten sich
aufwändig und entsprechend zeitintensiv und sind weiterhin im Gang.


