Am 29. Januar 2020 hat der Landrat einstimmig einen Verpflichtungskredit von 13 Mio. Franken (+/- 25 Prozent) zur Sanierung der Bristenstrasse im Bereich Amsteg bis St. Antoni bis 2035 genehmigt. Die Gelder sind zweckgebunden und dürfen nur für Sanierungs- und Sicherungs-arbeiten verwendet werden. Der Verpflichtungskredit ist ein Bekenntnis des Kantons Uri, Seitentäler sicher mit dem Rest des Kantons zu verbinden.
2024 ist ein Ausführungsjahr
Um die Einschränkungen beim Befahren der Strasse für die Bevölkerung tief zu halten, wurden abwechslungsweise Planungs- und Ausführungsjahre definiert. 2024 ist nach 2022 und 2020 das dritte Ausführungsjahr. In dieser Sanierungsetappe werden oberhalb des 1. Kehrtunnels vom 4. bis 28. März Rodungs- und Felsräumungsarbeiten im Baustellenbereich ausgeführt. Vom 2. April bis Ende Oktober findet die Montage der Steinschlagschutznetzanlagen und Felssicherungen statt. Die Projektkosten belaufen sich auf rund 1.8 Mio. Franken. Bisher wurden rund 3.1 Mio. Franken investiert.
Zwei Verkehrsregime
Während der Ausführung der Arbeiten sind Verkehrsbehinderungen unumgänglich. Deshalb ist die gesamte Bauzeit über ein Verkehrsdienst in Amsteg und St. Antoni präsent. Ausserdem sorgen zwei Verkehrsregime mit vorgegebenen Sperrungen für einen geregelten Verkehrsfluss. Vom 1. März bis 29. März kann es zu 20-minütigen Sperrungen kommen. Ab 2. April bis Bauende gilt das Verkehrsregime A oder B. Hier ist bei der Variante A eine 20-minütige Sperrung zwischen 8.00 bis 11.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr möglich. Beim Regime B kann die Strasse zu diesen Zeiten gesperrt sein: 08.05 - 08.40 Uhr, 09.45 - 10.00 Uhr sowie 13.45 - 15.00 Uhr. Die Sperrung ist mit dem Postautofahrplan abgestimmt. An Wochenenden und über die Feiertage kann die Strasse ohne Behinderung befahren werden. Die Fahrzeiten des Postautokurses 407 sind auf der Webseite der Auto AG Uri (www.aagu.ch) abrufbar.
Quelle der Nachricht: Baudirektion Uri