Satigny GE – Leitungswasser nur abgekocht verwenden
Redaktion Polizeiticker Schweiz
Wasser abkochen – Symbolbild. (Bildquelle: Pixabay, Michael Kopp)
In der Gemeinde Satigny gilt bis auf Weiteres ein Abkochgebot für das Leitungswasser. Aufgrund eines Problems im Trinkwassernetz darf Wasser nur nach vorherigem Abkochen zum Trinken, Kochen oder Zähneputzen verwendet werden.
Aufgrund eines Problems im Trinkwassernetz gilt in der Gemeinde Satigny bis auf Weiteres ein Abkochgebot. Das Leitungswasser darf nicht ungekocht zum Trinken, Kochen oder Zähneputzen verwendet werden.
- Trinkwasser (für Getränke und Säuglingsnahrung wird Flaschenwasser empfohlen)
- Zubereitung von Speisen
- Zähneputzen
- Medizinische Zwecke
- Abwasch von Hand
- Zubereitung von Kaffee oder Tee mit Haushaltsgeräten
- Waschen von Lebensmitteln
- Trinkwasser für Haustiere sowie für Lebensmittel, die ungekocht konsumiert werden
Beim Geschirrspüler bitte ein Programm mit mindestens 70 °C verwenden. Ist dies nicht möglich, muss das Geschirr von Hand mit abgekochtem Wasser gespült werden.
Für gewöhnliche Reinigungsarbeiten (z. B. Putzen) ist es nicht erforderlich, das Wasser abzukochen.
Gesundheitshinweis:
Falls Sie das Wasser kürzlich verwendet haben und innerhalb von 48 Stunden gesundheitliche Beschwerden auftreten, wenden Sie sich bitte an einen Arzt.


