Gegen 07:25 Uhr fuhr der Lenker auf der Poststrasse in südliche Richtung und hatte die Frontscheibe nicht von der Eisschicht befreit. Zudem waren die Scheiben stark angelaufen wodurch seine Sicht auf die Strasse stark eingeschränkt war.
Erst als der Lenker die Fensterscheiben vom Eis befreit hatte, konnte er seine Fahrt fortsetzen. Er wird bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.
Die Landespolizei macht erneut auf die Gefahren in der kalten Jahreszeit aufmerksam:
Wer mit eingeschränkter Sicht unterwegs ist, gefährdet sich selbst, seine Mitfahrer und andere Verkehrsteilnehmer.
Das Strassenverkehrsgesetz schreibt vor, dass das Fahrzeug in betriebssichern und vorschriftsgemässem Zustand geführt werden muss. Das bedeutet unter anderem, dass die Lenkerin oder der Lenker in alle Richtungen freie Sicht haben muss.
Nehmen sie sich bitte die benötigte Zeit.
Quelle: lpfl