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Schaffhausen SH - Rückzündung durch Brandbeschleuniger

Schaffhauser Polizei

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Schaffhausen SH - Rückzündung durch Brandbeschleuniger
Symbolbild (Bildquelle: Schaffhauser Polizei - (Symbolbild))

Am Donnerstagnachmittag (13.06.2019) kam es bei der Entzündung eines Feuers in einem Aussencheminée mithilfe eines Brandbeschleunigers zu einer Rückzündung in den Benzinkanister. Verletzt wurde dabei niemand. Die Schaffhauser Polizei weist in diesem Zusammenhang auf die Gefahren bei der Verwendung explosiver Anzündhilfen hin.

Am Donnerstag (13.06.2019) um 14:00 Uhr wollte ein junger Mann in einem Aussencheminée ein Feuer mithilfe eines Brandbeschleunigers anzünden, und vergass dass sich darin bereits eine bestehende Glut befand. Als er das Benzin reinschüttete, hat dieses eine Rückzündung in den Benzinkanister ausgelöst. Die ausgerückte Feuerwehr konnte den Brand löschen und unter Kontrolle bringen. Personen wurden bei diesem Vorfall nicht verletzt.
Die Schaffhauser Polizei weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Gefahren die von Brandbeschleunigern ausgehen hin. Wird Brennspiritus oder Benzin auf beispielsweise zu langsam brennende Grillholzkohle gegossen, können explosionsartige Brände - gefährliche Verpuffungen mit hohen Flammen ebenso wie Rückzündungen - die Folge sein und zu schlimmen Verletzungen führen. Für die allgemeinen Vorsichtsmassnahmen in Zusammen-hang mit einem gefahrlosen Umgang mit Grillfeuer verweisen wir auf die Sicherheitstipps der schweizerischen Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB): https://www.vkg.ch/media/1737/grill_2019_v1-0.pdf

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