Die Kantonspolizei erfasste bei einer Geschwindigkeitskontrolle einen Automobilisten mit stark übersetzter Geschwindigkeit. Mit seinem VW wurde der 65-jährige Deutsche mit 155 km/h im Ausserortsbereich gemessen. Die Staatsanwaltschaft eröffnete eine Strafuntersuchung nach dem "RaserTatbestand". Der Führerausweis wurde dem Schnellfahrer aberkannt.
Gestern Mittwochnachmittag, 23. Januar 2019, 13.10 Uhr
fuhr ein 65-jähriger deutscher Automobilist auf der
Hauptstrasse in Schwaderloch Richtung Laufenburg. Dabei
erfasste ihn die Kantonspolizei Aargau anlässlich einer
Geschwindigkeitskontrolle im Ausserortsbereich mit 155
km/h. Auf diesem Streckenabschnitt beträgt die erlaubte
Höchstgeschwindigkeit 80 km/h. Nach Abzug der
gesetzlichen Toleranz ergibt sich eine strafbare
Geschwindigkeitsüberschreitung von 68 km/h.
Strafuntersuchung wegen "Raser-Tatbestand"
Kurze Zeit später wendete der Autofahrer aus der
benachbarten Region Hochrhein und kam zum Kontrollort
zurück. Die Kantonspolizei konnte ihn anhalten und
befragen. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg
eröffnete sogleich eine Strafuntersuchung nach Artikel 90
Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes, welcher auch als
"Raserartikel" bekannt ist und beschlagnahmte das
benützte Auto. Die Kantonspolizei aberkannte dem Lenker
den ausländischen Führerausweis.


