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Schweiz – Bundesrat will Warnsysteme modernisieren

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Schweiz – Bundesrat will Warnsysteme modernisieren
Zwei Smartphones mit der AlertSwiss-App und Warnmeldungen. (Bildquelle: AlertSwiss)

Der Bundesrat will die Warn- und Alarmsysteme in der Schweiz modernisieren. Geplant sind Verbesserungen bei Alertswiss, ein neues System zur Fernauslösung von Sirenen sowie die Übertragung der Sirenenverantwortung an die Kantone. Dafür beantragt er beim Parlament einen Verpflichtungskredit von 165,4 Millionen Franken.

Die Information, Warnung und Alarmierung der Bevölkerung ist eine zentrale Aufgabe des Bevölkerungsschutzes, um Schäden und Opfer zu minimieren. Bund und Kantone nutzen dafür verschiedene Kanäle, die vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) betrieben werden.
Dieses stellt die notwendigen Systeme für Alarmierung und Information bei Ereignissen sicher. Bereits im November 2024 hat sich der Bundesrat für die vom BABS erarbeiteten «Multikanalstrategie zur Information, Warnung und Alarmierung der Bevölkerung» ausgesprochen.
Ziel dieser Strategie ist es, die Bevölkerung in Krisensituationen umfassend zu informieren, zu warnen und zu alarmieren. Gleichzeitig trägt sie mit der Weiterentwicklung der digitalen Kanäle den technischen Möglichkeiten sowie der hohen Verbreitung und Nutzung von Smartphones im Alltag Rechnung.

Weiterentwicklung der digitalen Kanäle

Die seit 2018 genutzte Alertswiss-App und -Website sollen weitergeführt und gezielt weiterentwickelt werden. Schwerpunkte sind insbesondere Verbesserungen bei der Barrierefreiheit sowie die Verfügbarkeit wichtiger Informationen auf dem Smartphone auch ohne Netzverbindung. Zudem sollen alle Meldungen in standardisierten, maschinenlesbaren Formaten bereitgestellt werden, damit Drittanbieter sie in eigene Anwendungen – etwa in Fahrzeugbetriebssysteme – integrieren können.
Um die umfassende Information, Warnung und Alarmierung der Bevölkerung in Krisensituationen sicherzustellen, muss das zentrale Kernsystem erneuert werden. Über dieses erfassen und verbreiten Bund und Kantone heute Informationen, Warnungen und Alarmierungen.

Zuständigkeit für Sirenen bei den Kantonen

Die Zuständigkeit für die stationären und mobilen Sirenen, inklusive deren Finanzierung, soll vollständig an die Kantone übertragen werden. Dies ermöglicht eine klare Entflechtung von Zuständigkeiten und Finanzierung zwischen Bund und Kantonen. Im Rahmen der Multikanalstrategie werden die Zuständigkeiten damit eindeutig geregelt. Der Bund bleibt weiterhin verantwortlich für eine einheitliche und gesicherte Sirenenfernsteuerung. Zu diesem Zweck wird er ein neues Fernauslösungssystem bereitstellen, dass das bestehende System bis 2035 ablöst.
Der Bundesrat ist überzeugt, dass die vollständige Übernahme der Aufgaben und der Finanzierung durch die Kantone die beste Lösung für das Gesamtsystem darstellt. Für diese Neuregelung der Zuständigkeiten ist eine Anpassung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes notwendig.

Finanzierung von Cell Broadcast wurde vorgezogen

Der Bundesrat will die Handyalarmierung («Cell Broadcast») als Ergänzung zu den bestehenden Kanälen einführen. Dieses System, das bereits in anderen europäischen Ländern im Einsatz ist, soll das gesamte Dispositiv ergänzen und stärken. Mit «Cell Broadcast» können alle Mobiltelefone in einem betroffenen Gebiet unmittelbar mit kurzen Textnachrichten erreicht werden. Dadurch werden Warnung und Alarmierung der Bevölkerung deutlich verbessert.
Die Absicht zur Einführung von Cell Broadcast ist in der Vernehmlassung durchwegs auf Zustimmung gestossen. Kantone und zahlreiche weitere Vernehmlassungsteilnehmer haben sich für eine rasche Umsetzung ausgesprochen. Da die Einführung von Cell Broadcast keine Anpassung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes benötigt, wurde der entsprechende Antrag auf einen separaten Verpflichtungskredit vorgezogen. Zwischenzeitlich wurde innerhalb des BABS eine Projektorganisation Cell Broadcast etabliert. Damit soll dem Anliegen einer möglichst raschen Umsetzung Rechnung getragen werden.

Verpflichtungskredit von 165,4 Millionen Franken

Für den Werterhalt und die Weiterentwicklung der Systeme zur Information, Warnung und Alarmierung der Bevölkerung, d.h. Kernsystem, Sirenenfernauslösesystem sowie die Weiterentwicklung der Alertswiss-App und -Website rechnet der Bund bis 2035 mit Investitions- und Betriebskosten von 220,9 Millionen Franken. Für die Finanzierung der Investitionen von 165,4 Millionen Franken beantragt der Bundesrat beim Parlament einen Verpflichtungskredit.
Quelle der Nachricht: Der Bundesrat

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