Ab Sonntag, 1. November 2026, gelten in der Schweiz neue Regeln für die digitale Identifizierung bei Finanzinstituten. Neu kann unter bestimmten Voraussetzungen auch der Schweizer Führerausweis verwendet werden.
Ab Sonntag, 1. November 2026, gelten in der Schweiz neue Vorschriften für die digitale Identifizierung bei Finanzinstituten. Künftig kann unter anderem der Schweizer Führerausweis zur Identitätsprüfung verwendet werden.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat ihr Rundschreiben zur Video- und Online-Identifizierung überarbeitet. Damit reagiert die Behörde auf technologische Entwicklungen und neue Sicherheitsrisiken, insbesondere im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz (KI).
Führerausweis künftig zur Identifizierung zugelassen
Eine wesentliche Neuerung betrifft die Dokumente, mit denen sich Kundinnen und Kunden bei der digitalen Eröffnung einer Geschäftsbeziehung identifizieren können.
Neu werden Identifizierungsdokumente mit einem QR-Code solchen mit einer maschinenlesbaren Zone (MRZ) gleichgestellt. Dazu gehört beispielsweise der Schweizer Führerausweis.
Damit kann der Führerausweis künftig bei entsprechenden digitalen Identifizierungsverfahren eingesetzt werden. Ob ein Finanzinstitut diese Möglichkeit anbietet, hängt vom jeweiligen Verfahren ab.
Zusätzliche Sicherheitsprüfung gegen KI-Betrug
Gleichzeitig sieht die FINMA eine zusätzliche Sicherheitsmassnahme bei der Online-Identifizierung vor. Dabei handelt es sich um die sogenannte «Liveness Detection», eine Technologie zur Überprüfung der Lebendigkeit einer Person.
Diese soll dazu beitragen, den steigenden Risiken durch neue Technologien, insbesondere künstliche Intelligenz, entgegenzuwirken.
Hintergrund sind die zunehmenden technischen Möglichkeiten, digitale Bilder und Videos zu manipulieren oder künstlich zu erzeugen. Solche Technologien können auch für Identitätstäuschungen missbraucht werden.
Schweizer E-ID wird ebenfalls berücksichtigt
Mit der Überarbeitung schafft die FINMA zudem die Voraussetzungen dafür, dass die staatliche elektronische Identität (E-ID) bei der digitalen Eröffnung von Kundenbeziehungen zur Identifizierung verwendet werden kann.
Die Anpassung berücksichtigt das neue Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise.
Darüber hinaus werden neue digitale Verfahren zur Wohnsitzprüfung zugelassen. Diese müssen eine zuverlässige Zuordnung der Vertragspartei und ihrer Infrastruktur zu einem Wohnsitz ermöglichen.
Neue Vorschriften gelten ab November
Das überarbeitete FINMA-Rundschreiben tritt am 1. November 2026 in Kraft.
Mit den Änderungen berücksichtigt die Finanzmarktaufsicht die fortschreitende Digitalisierung bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen. Gleichzeitig sollen zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen den Risiken neuer Technologien Rechnung tragen.