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Schweiz – Tech-Firmen dürfen Daten an EU-Ermittler liefern

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Zwei Hände interagieren mit einem digitalen Interface, auf dem ein Schloss-Symbol erscheint, was auf digitale Sicherheit hinweist.
(Symbolbild) (Bildquelle: Adobe Stock - tippapatt)

Schweizer Tech-Unternehmen dürfen digitale Beweismittel wie E-Mails und Chats unter bestimmten Voraussetzungen direkt an EU-Ermittlungsbehörden übermitteln. Der Bundesrat hat dafür eine Übergangslösung mit Spezialbewilligungen beschlossen.

Wenn die Polizei in einem EU-Land wegen einer Straftat ermittelt, können auch digitale Informationen eine wichtige Rolle spielen. Dazu gehören beispielsweise E-Mails, Chatverläufe oder IP-Adressen.
Mit neuen EU-Regeln sollen Ermittlungsbehörden solche Daten künftig schneller direkt bei den jeweiligen Internet- und Kommunikationsanbietern anfordern können.
Für Schweizer Unternehmen entsteht dadurch allerdings ein Problem: Was nach europäischem Recht verlangt wird, könnte gleichzeitig gegen Schweizer Recht verstossen.

Bundesrat schafft Übergangslösung

Um diesen Konflikt zu vermeiden, hat der Bundesrat eine vorläufige Regelung beschlossen. Schweizer Tech-Unternehmen, die ihre Dienste auch in der EU anbieten, können ab sofort eine Spezialbewilligung beantragen.
Mit dieser dürfen sie elektronische Beweismittel direkt an zuständige europäische Strafverfolgungsbehörden übermitteln, wenn eine entsprechende behördliche Anordnung vorliegt.
Das gilt insbesondere auch für Daten, die in der Schweiz gespeichert sind.

Bewilligung gilt höchstens zwei Jahre

Die Spezialbewilligung wird vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) auf Antrag erteilt und ist maximal zwei Jahre gültig.
Falls bis dahin keine dauerhafte rechtliche Lösung besteht, muss sie erneut beantragt werden.

Dauerhafte Regelung wird geprüft

Der Bundesrat beschäftigt sich bereits seit Frühling 2025 mit der Frage, wie die Schweiz den Umgang mit elektronischen Beweismitteln künftig gesetzlich regeln soll.
Derzeit werden die neuen EU-Vorschriften und deren Umsetzung in den Mitgliedstaaten geprüft. Gleichzeitig wird eine entsprechende Schweizer Gesetzesgrundlage vorbereitet.
Die jetzt beschlossene Übergangslösung soll verhindern, dass Schweizer Unternehmen zwischen widersprüchlichen rechtlichen Verpflichtungen stehen.

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