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Schweizer Einreisebestimmungen wegen Coronavirus - Aktualisierte Liste der Länder mit Quarantänepflicht

Quarantänepflicht für Einreisende - Aktualisierte Liste
Quarantänepflicht für Einreisende - Aktualisierte Liste (Bildquelle: EU)

In der Schweiz gilt Quarantänepflicht für Einreisende aus bestimmten Staaten und Gebieten. Die Liste dieser Staaten und Gebiete wird per 8. August 2020 aktualisiert. Wichtig ist zu wissen, dass ein negatives Testresultat die Quarantäne nicht aufhebt.

Wer muss in Quarantäne?

Personen, die sich in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko aufgehalten haben und danach in die Schweiz einreisen, müssen in Quarantäne. Die betroffenen Staaten und Gebiete sind auf einer Liste definiert. Diese Liste wird aufgrund der epidemiologischen Lage regelmässig aktualisiert.

Entscheidend für die Quarantänepflicht ist die Liste, welche beim Zeitpunkt der Einreise in die Schweiz gültig ist.

Prüfen Sie die Liste, welche bei Ihrer Einreise gültig ist: Haben Sie sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 14 Tage vor der Einreise in einem der aufgeführten Staaten oder Gebiete aufgehalten? Wenn ja, müssen Sie für 10 Tage in Quarantäne. Melden Sie Ihre Einreise innerhalb von 2 Tagen der zuständigen kantonalen Behörde.

Wer die Quarantäne- oder Meldepflicht nicht befolgt, begeht nach dem Epidemiengesetz eine Übertretung, die mit einer Busse von bis zu CHF 10 000 bestraft werden kann.

Wichtig: Ein negatives Testergebnis hebt weder die Quarantänepflicht auf, noch verkürzt es die Dauer der Quarantäne. Denn ein negatives Testergebnis schliesst eine Infektion mit dem neuen Coronavirus nicht aus.

Transitpassagiere, die sich weniger als 24 Stunden in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko aufgehalten haben, sind von der Quarantänepflicht ausgenommen. Weitere Ausnahmen sind in der Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs unter Artikel 4 geregelt. Infoblatt und Plakat

Quarantänepflicht: Liste der Staaten und Gebiete

Die Staaten oder Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko werden in der Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs definiert. Diese Liste wird regelmässig aktualisiert.

Seit dem 20. August 2020 nicht mehr auf der Liste: Äquatorialguinea, Sao Tome und Principe, Saudi-Arabien, Serbien und Singapur.

Die neu hinzugefügten Staaten und Gebiete sind in fetter Schrift hervorgehoben.

** Liste gültig bei der Einreise seit dem 20.8.2020 (0:00 Uhr)**

  • Albanien
  • Andorra
  • Argentinien
  • Armenien
  • Aruba*
  • Bahamas
  • Bahrain
  • Belgien
  • Belize
  • Besetztes Palästinensisches Gebiet
  • Bolivien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Brasilien
  • Cabo Verde
  • Chile
  • Costa Rica
  • Dominikanische Republik
  • Ecuador
  • El Salvador
  • Eswatini (Swasiland)
  • Färöer
  • Gibraltar
  • Guam
  • Guatemala
  • Honduras
  • Indien
  • Irak
  • Israel
  • Kasachstan
  • Katar
  • Kirgisistan
  • Kolumbien
  • Kosovo
  • Kuwait
  • Luxemburg
  • Malediven
  • Malta*
  • Mexiko
  • Moldova
  • Monaco*
  • Montenegro
  • Namibia
  • Nordmazedonien
  • Oman
  • Panama
  • Peru
  • Rumänien
  • Sint Maarten
  • Spanien inkl. den Balearen (ohne Kanaren)
  • Südafrika
  • Suriname
  • Turks- und Caicos-Inseln
  • Vereinigte Staaten von Amerika (inklusive Puerto Rico und US Virgin Islands)

Vorgehen nach der Einreise

Reisen Sie in die Schweiz ein und haben sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 14 Tagen in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Risiko einer Ansteckung aufgehalten? Dann müssen Sie folgendermassen vorgehen:

  • Gehen Sie sofort nach der Einreise in Ihr Zuhause oder eine andere geeignete Unterkunft.
  • Sie müssen sich während 10 Tagen nach Ihrer Einreise in die Schweiz ständig dort aufhalten. Folgen Sie der Anweisung zur Quarantäne (PDF, 182 kB, 03.08.2020).
  • Melden Sie Ihre Einreise innerhalb von zwei Tagen der zuständigen kantonalen Behörde.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Behörde.