Die BA wirft dem im Kanton Basel-Stadt wohnhaften Beschuldigten vor, spätestens ab 2023 IS-Anhänger gewesen zu sein und IS-Propagandamaterial über verschiedene Kommunikationskanäle an mehrere Personen verschickt zu haben. Spätestens im April 2024 habe er beschlossen, sich dem IS anzuschliessen. Zu diesem Zweck soll der Beschuldigte aktiv den Kontakt zu IS-Rekrutierern gesucht und mit diesen über mehrere Monate in engem Austausch gestanden haben.
Dabei sollen die IS-Rekrutierer Somalia als Destination ausgewählt und die Reise für den Beschuldigten organisiert haben. Aufgrund der durch die Bundesanwaltschaft am 9. Juli 2024 angeordneten und durch fedpol mit Unterstützung der Kantonspolizei Basel-Stadt vorgenommenen Verhaftung konnte die mutmasslich geplante Jihad-Reise des Beschuldigten vereitelt werden. Ausserdem hat der Beschuldigte gemäss Bundesanwaltschaft im Jahr 2024 mehrere Videodateien mit extremen Gewaltdarstellungen hergestellt. Zum Zeitpunkt seiner Verhaftung soll er im Besitz von zwanzig weiteren Gewaltdarstellungen gewesen sein.
Wegen weiterer Straftaten angeklagt
Zum Zeitpunkt seiner Festnahme am 9. Juli 2024 war er gemäss Anklage zudem im Besitz von verbotener Pornografie. Darüber hinaus wurde bei einer Hausdurchsuchung eine Soft-Air-Waffe sichergestellt, welche er illegal besessen habe. Im Januar 2021 soll der Beschuldigte ausserdem gemeinsam mit einem Mittäter einen Einbruchdiebstahl in ein Geschäft in Basel begangen haben.
Massnahmen zur Verhinderung terroristischer Aktivitäten (PMT) angeordnet
Der Beschuldigte befindet sich aktuell auf freiem Fuss. Gestützt auf das Bundesgesetz über die Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) hat das fedpol auf Antrag der zuständigen Behörden Massnahmen zur Verhinderung terroristischer Aktivitäten (PMT) angeordnet. Dabei handelt es sich um eine verwaltungsrechtliche Massnahme.
Ab dem jetzigen Zeitpunkt ist das Bundesstrafgericht in Bellinzona für die weitere Information der Medien zuständig. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle der Nachricht: Bundesanwaltschaft