Durch den Sturz wurde er unbestimmt verletzt. Er musste von einem Rettungshelikopter der AP3 Luftrettung ins Spital überführt werden. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen ordnete bei ihm eine Blut- und Urinprobe zur Überprüfung der Fahrfähigkeit an. Es entstand Sachschaden von rund 1'000 Franken.
Quelle: Kapo SG