Zürich

Schwerer Raserunfall vom Oktober 2019 in Dietikon ZH -20-Jähriger kommt vor Gericht

Eine Mutter und ihr 4-jähriges Kind wurden beim Raserunfall schwer verletzt.
Eine Mutter und ihr 4-jähriges Kind wurden beim Raserunfall schwer verletzt. (Bildquelle: Oberstaatsanwaltschaft Kanton Zürich)

Die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis hat am 25. November 2021 beim Bezirksgericht Dietikon Anklage gegen einen Mann wegen mehrfacher schwerer Körperverletzung, qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln und weiterer Delikte erhoben. Ihm wird vorgeworfen, am 5. Oktober 2019 in Dietikon einen Verkehrsunfall verursacht zu haben, bei dem eine Frau und ihre 4-jährige Tochter lebensgefährlich verletzt wurden. Fälle wie dieser sowie eine bedenkliche Häufung von schwerwiegenden Raserdelikten in jüngster Zeit werfen ein Schlaglicht auf die politischen Bestrebungen auf Bundesebene, den Raser-Artikel zu lockern.

Angeklagt im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall in Dietikon wird der Lenker eines 600 PS starken Fahrzeugs, ein zum Tatzeitpunkt 20-jähriger Kosovare aus der Region Limmattal. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, am 5. Oktober 2019 um zirka 18.30 Uhr mit zuvor deaktiviertem Sicherheitsassistenten auf der Bernstrasse massiv beschleunigt zu haben, worauf das Heck ausbrach und das Fahrzeug unkontrolliert über alle drei entgegenkommenden Spuren schleuderte (wir berichteten). Schliesslich kollidierte das Fahrzeug frontal mit einem entgegenkommenden Personenwagen, dessen Insassen – eine Mutter mit ihrer 4-jährigen Tochter – beim Unfall lebensgefährlich verletzt wurden. Auch heute noch – zwei Jahre nach dem Unfall – müssen Mutter wie Tochter erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen in Kauf nehmen.

Mit Anklage vom 25. November 2021 an das Bezirksgericht Dietikon hat die Staatsanwaltschaft das aufwändige Verfahren gegen den Lenker nun abgeschlossen. Neben mehrfacher schwerer Körperverletzung und qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln werden dem Mann noch mehrfache Unterlassung der Nothilfe sowie pflichtwidriges Verhalten beim Unfall vorgeworfen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Im Zusammenhang mit diesem Verkehrsunfall vom Oktober 2019 hat die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis in diesen Tagen ein Verfahren gegen den Beifahrer wegen Unterlassung der Nothilfe mit Strafbefehl abgeschlossen.

Häufung von schwerwiegenden Raserdelikten

Auf den Strassen des Kantons Zürich kommt es immer wieder zu Raserdelikten. Nach einer aussergewöhnlichen Häufung während des Shutdowns mit den verhältnismässig leeren Strassen im vergangenen Jahr ist in jüngster Zeit erneut eine bedenkliche Häufung von solchen Delikten zu verzeichnen. Alleine innerhalb einer Periode von 20 Tagen kam es im Kanton Zürich im Oktober 2021 zu fünf mutmasslichen Raserunfällen. Dabei wurden insgesamt 12 Fahrzeuge beschädigt, wovon mehrere total. Fünf Personen wurden verletzt, darunter auch mehrere Unbeteiligte. Der finanzielle Gesamtschaden dieser fünf Unfälle dürfte die Millionengrenze bei weitem überschreiten. Die fünf unfallverursachenden Fahrzeuge verfügten zwischen 275 und 626 PS (im Durchschnitt knapp 500 PS), waren mehrheitlich geleast und die Lenker zwischen 18 und 31 Jahren alt, wobei der jüngste Lenker am Unfalltag erst seit zwei Monaten im Besitze des Führerausweises war. Bei mehreren der leistungsstarken Fahrzeuge waren der Sicherheitsassistenten deaktiviert, was das Risiko eines Unfalls bei starker Beschleunigung deutlich erhöht. Bei allen fünf Unfällen hat die Staatsanwaltschaft Verfahren gegen die Unfallverursacher eröffnet und klärt zusammen mit den Fachleuten der Stadt- und der Kantonspolizei Zürich den jeweiligen Unfallhergang. Die betroffenen Fahrzeuglenker stehen im Verdacht, qualifiziert grobe Verletzungen der Verkehrsregeln und teilweise weitere Delikte begangen zu haben. Es gilt die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss.

Im laufenden Jahr eröffnete die Zürcher Staatsanwaltschaft bis zum jetzigen Zeitpunkt insge-samt rund 150 Verfahren wegen qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln.

Fragwürdige Lockerung des Raser-Artikels

Auf eidgenössischer Ebene laufen Bestrebungen zur Lockerung des Raser-Artikels. Der Bundesrat hat die Botschaft zur Änderung des Strassenverkehrsgesetzes am 17. November 2021 verabschiedet. Nach den Vorstellungen des Bundesrates soll künftig bei Raserdelikten u.a. auf die Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr verzichtet und die Mindestdauer des Führausweisentzugs von 24 auf 12 Monate gesenkt werden. Zudem sollen künftig sogar Geldstrafen ohne Anklagen ans Gericht möglich sein. Angesichts der Schwere und der Häufigkeit von Raserunfällen muss die Lockerung des Raser-Artikels aus Sicht der Zürcher Staatsanwaltschaft kritisch hinterfragt werden. Sie unterminiert die ursprünglichen Ziele von «Via Sicura» und sendet ein falsches Signal an Täter und Opfer von Raserdelikten.

Quelle: Oberstaatsanwaltschaft Kanton Zürich