Während der Fasnachtszeit vom 5. Februar bis 1. März 2022 kontrollierten die Zentralschweizer Polizeikorps insgesamt 2’561 Fahrzeuge. Dabei waren 160 Personen nicht fahrfähig (Vorjahr 186). Dies ergibt eine Fahrfähigkeit von rund 94 % (Vorjahr rund 93%).
Drei Männer, die dem Verbot des Fahrens unter Alkoholeinfluss unterstehen, wie z.B. Chauffeure im berufsmässigen Personentransport, durften nicht mehr weiterfahren. Sie setzten sich mit einem Alkoholwert von 0,05 mg/l oder mehr ans Steuer.
Bei 16 Männern und 2 Frauen wurde ein Alkoholwert zwischen 0.25 bis 0.39 mg/l gemessen. Eine qualifizierte Alkoholkonzentration von 0.4mg/l oder mehr wiesen insgesamt 31 Personen (28 Männer/3Frauen) auf.
Unter Drogeneinfluss lenkten insgesamt 32 Männer ein Fahrzeug (Vorjahr 44). Wegen der Einnahme von Medikamenten war bei 3 Personen die Fahrfähigkeit nicht gegeben (Vorjahr 2) und 2 Fahrzeuglenkende waren in übermüdetem Zustand unterwegs (Vorjahr ebenfalls 2). Die Weiterfahrt wurde bei 71 Personen verhindert. Insgesamt nahm die Polizei 56 Männern und 4 Frauen den Führerausweis auf der Stelle zuhanden der Administrativbehörden ab.
Quelle: Kapo SZ