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Seefeld ZH - Mord: Mithäftling von T. Kuster im Fokus der Ermittler

Oberstaatsanwaltschaft Kanton Zürich

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Auf Antrag der Staatsanwaltschaft IV des Kanton Zürich ist am 8. April 2017 eine sich bereits im Strafvollzug befindende Person in Untersuchungshaft versetzt worden. Es gilt deren Rolle im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt im Seefeld vom 30. Juni 2016 und allfällig weiterer geplanter Delikte zu...

Die Staatsanwaltschaft IV für Gewaltverbrechen führt im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt im Zürcher Seefeld gemeinsam mit der Kantonspolizei Zürich gegen den tatverdächtigen T. Kuster, welchem konkret vorgeworfen wird, am 30. Juni 2016 mutmasslich einen unbeteiligten Passanten getötet zu haben, ein Strafverfahren wegen vorsätzlicher Tötung. Der flüchtige Täter konnte am 18. Januar 2017 im Kanton Bern verhaftet werden (polizeiticker.ch berichtete).
T. Kuster teilweise geständig
Im Zusammenhang mit diesem Verfahren wurde am 8. April 2017 auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine weitere Person in Untersuchungshaft genommen. Diese befand sich, wie auch T. Kuster, im Strafvollzug, bevor letzterer aus einem Hafturlaub nicht mehr zurückgekehrt ist.
Aufgrund von Aussagen des teilweise geständigen T. Kuster gilt es die Rolle dieser Person im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt aber auch allfällig weiterer, gemeinsam geplanter Delikte zu klären.
Anonymes Schreiben aufgetaucht
Ebenfalls im Fokus der Ermittlungen steht ein am 28. Juni 2016 an den Kantonsrat adressiertes, anonymes Schreiben, mit welchem die sich damals im Strafvollzug befindliche Person hätte freigepresst werden sollen. Wie sich im Laufe der Untersuchung herausgestellt hat, wurden die Zeilen mutmasslich von dem im Schreiben als mögliches Tötungsopfer genannten Beschuldigten während seiner Flucht verfasst.
Artikelfoto: Kantonspolizei Zürich

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Zürich

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