Header Logo

Polizei

ticker

Aargau
Appenzell-Innerrhoden
Appenzell-Ausserrhoden
Basel-Landschaft
Basel-Stadt
Bern
Fribourg
Genf
Glarus
Graubünden
Jura
Luzern
Neuenburg
Nidwalden
Obwalden
Schaffhausen
Schwyz
Solothurn
St.Gallen
Thurgau
Tessin
Uri
Waadt
Wallis
Zug
Zürich
Fürstentum Liechtenstein
Automundo Automundo.Ch
Canton Icon

Seon/Schafisheim AG - Todescrash: Schuldspruch wegen vorsätzlicher Tötung bestätigt

Staatsanwaltschaft Aargau

Nächster ❯

Bestätigung des Schuldspruchs wegen vorsätzlicher Tötung. Teilweise Gutheissung der Berufung in Bezug auf das Strafmass.

Das Obergericht bestätigt in Bezug auf den Verursacher einer Frontalkollision, bei der am 2. November 2014 zwischen Seon und Schafisheim zwei Menschen starben und zwei weitere schwer verletzt worden sind, die Schuldsprüche des Bezirksgerichts Lenzburg wegen mehrfacher eventualvorsätzlicher Tötung, mehrfacher eventualvorsätzlicher schwerer Körperverletzung und qualifiziert grober Verkehrsregelverletzung. In Bezug auf die verhängte Freiheitsstrafe von 11 Jahren heisst es die Berufung des Beschuldigten teilweise gut und spricht neu eine Freiheitsstrafe von 8 Jahren aus.
Das Urteil des Obergerichts kann innert 30 Tagen mit Beschwerde beim Bundesgericht angefochten werden und ist somit noch nicht rechtskräftig.
Artikelfoto: Kantonspolizei Aargau

Kategorien:

Aargau
Verkehr

Nächster ❯

Falsch Parker Ad Banner