Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hat ein Strafverfahren gegen einen 50-jährigen Schweizer wegen mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind, mehrfachem Exhibitionismus und mehrfacher sexueller Belästigung eröffnet. Der Beschuldigte ist in Untersuchungshaft.
Der jeweils mit einer Fahrradmontur bekleidete Beschuldigte wird verdächtigt, sich in den Jahren 2013 bis 2015 im Kanton Aargau und im Kanton Zürich wiederholt in Anwesenheit oder in Sichtweise von Kindern und Erwachsenen entkleidet und diesen nachfolgend seine Genitalien gezeigt zu haben. Die Taten wurden auf Schularealen, bei Turnhallen sowie entlang von Schulwegen begangen. Teilweise soll der Beschuldigte vor Kindern unter 16 Jahren sowie vor Erwachsenen bis zum Samenerguss onaniert haben.
Gestützt auf einen Vorfall im Kanton Zürich, wo ein Mann vor mehreren Kindern, die beim Schulhaus Fussball spielten, bis zum Samenerguss onaniert und dabei dauernd in Richtung der Kinder geschaut hatte, gelangte die Kantonspolizei Zürich mit einer Erkenntnisanfrage an die Aargauer Strafverfolgungsbehörden. Dadurch ergab sich der Hinweis auf offene, gleichgelagerte Fälle im Kanton Aargau. Mit Ausnahme der Tat in Zürich, bestreitet der Beschuldigte die ihm zur Last gelegten Sachverhalte.
Hausdurchsuchung und Untersuchungshaft
Anlässlich der Hausdurchsuchung am Wohnort des Beschuldigten konnten mehrere elektronische Datenträger sichergestellt werden. Die im Anschluss beantragte Untersuchungshaft für drei Monate wurde vom Zwangsmassnahmengericht genehmigt. Neben dem dringenden Tatverdacht wurde die Wiederholungsgefahr bejaht.
Die Strafverfolgungsbehörden sind daran, den Beschuldigten sowie Zeugen zu den Vorfällen zu befragen und die sichergestellten elektronischen Datenträger auszuwerten. Die Staatsanwaltschaft lässt den Beschuldigten zudem psychiatrisch begutachten.
Gestützt auf einen Vorfall im Kanton Zürich, wo ein Mann vor mehreren Kindern, die beim Schulhaus Fussball spielten, bis zum Samenerguss onaniert und dabei dauernd in Richtung der Kinder geschaut hatte, gelangte die Kantonspolizei Zürich mit einer Erkenntnisanfrage an die Aargauer Strafverfolgungsbehörden. Dadurch ergab sich der Hinweis auf offene, gleichgelagerte Fälle im Kanton Aargau. Mit Ausnahme der Tat in Zürich, bestreitet der Beschuldigte die ihm zur Last gelegten Sachverhalte.
Hausdurchsuchung und Untersuchungshaft
Anlässlich der Hausdurchsuchung am Wohnort des Beschuldigten konnten mehrere elektronische Datenträger sichergestellt werden. Die im Anschluss beantragte Untersuchungshaft für drei Monate wurde vom Zwangsmassnahmengericht genehmigt. Neben dem dringenden Tatverdacht wurde die Wiederholungsgefahr bejaht.
Die Strafverfolgungsbehörden sind daran, den Beschuldigten sowie Zeugen zu den Vorfällen zu befragen und die sichergestellten elektronischen Datenträger auszuwerten. Die Staatsanwaltschaft lässt den Beschuldigten zudem psychiatrisch begutachten.

