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SH: Ermittlungen zur Silvesternacht praktisch abgeschlossen

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Nachdem die wesentlichen Untersuchungsergebnisse zur Silvesterparty in der Liegenschaft Karstgässchen 1 in der Schaffhauser Innenstadt vorgelegen hatten, unterbreitete die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen den Beschuldigten einen Vergleichsvorschlag, den eine überwiegende Mehrheit...

Nachdem die wesentlichen Untersuchungsergebnisse zur Silvesterparty in der Liegenschaft Karstgässchen 1 in der Schaffhauser Innenstadt vorgelegen hatten, unterbreitete die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen den Beschuldigten einen Vergleichsvorschlag, den eine überwiegende Mehrheit akzeptierte.

Die Ermittlungen zur Silvesterparty sind weitgehend abgeschlossen. Von den 22 ermittelten Beschuldigten, die in der Silvesternacht in der Liegenschaft Karstgässchen 1 in Schaffhausen anwesend gewesen sein sollen, haben inzwischen 16 Personen im Rahmen eines Täter/Opfer-Ausgleichs einen Vergleich mit der geschädigten Hauseigentümerin, der Interessengenossenschaft Altstadt Schaffhausen, unterzeichnet, den die Staatsanwaltschaft gestützt auf die Strafprozessordnung ausgearbeitet und den Parteien vorgelegt hatte.

Durch den Vergleich verpflichteten sich die Beschuldigten zur Zahlung einer Geldsumme an die Geschädigte und zur Übernahme der Verfahrenskosten; dafür wird seitens der Staatsanwaltschaft von einer weiteren Strafverfolgung abgesehen. Ausgewertete DNA-Profile werden gemäss Gesetz, d.h. ein Jahr nach Einstellung des Verfahrens, gelöscht und abgenommene Wangenschleimhautabstriche, die nicht ausgewertet wurden, werden unverzüglich vernichtet.

Die Verfahren wegen Verdachts des Hausfriedensbruchs und teilweise wegen Sachbeschädigung gegen die übrigen sechs Beschuldigten, die dem Vergleich nicht zustimmten, werden fortgesetzt.





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