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Sicher mit dem Roller unterwegs - das gilt es zu befolgen

Kantonspolizei Wallis

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 Sicher mit dem Roller unterwegs - das gilt es zu befolgen
Die Walliser Kantonspolizei hat einige Tipps für Rollerfahrer zusammengestellt. (Bildquelle: Kantonspolizei Wallis)

Der Roller ist ein beliebtes Fahrzeug, um sich in der Stadt fortzubewegen, zur Arbeit zu fahren oder für eine kleine Spritztour. Die Kantonspolizei lanciert eine Präventionskampagne und sensibilisiert dabei auf die Themen: Ausrüstung, Verhalten und Lärmbelästigung.

1. Ausrüstung

Das Tragen einer geeigneten Ausrüstung wird oftmals vernachlässigt. Doch wie für alle Motorräder gilt auch für Roller: Niemals ohne Schutzausrüstung aufs Motorrad; und dies von Kopf bis Fuss! Ein Helm und abriebfeste Bekleidung (d.h. Jacke, Hose, Handschuhe und festes Schuhwerk) schützen vor Verletzungen. Helle Bekleidung trägt wesentlich zur Sichtbarkeit im Strassenverkehr bei und reduziert dadurch das Unfallrisiko.

2. Verhalten im Strassenverkehr

Der zweite Aspekt betrifft das Verhalten im Strassenverkehr. Passen Sie die Geschwindigkeit stets den örtlichen Gegebenheiten, dem Strassenzustand und den Witterungsbedingungen an. Fahren Sie in der Mitte der Fahrbahn und halten Sie dabei einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Fahren Sie defensiv und vorausschauend. Diese unter Motorradfahrern bekannten Sicherheitsregeln gelten ebenso für Roller-Fahrer.

3. Lärmbelästigung

Der letzte Aspekt betrifft die Lärmbelästigung durch technische Änderungen an den Fahrzeugen. Die Kantonspolizei erinnert daran, dass sämtliche Änderungen von der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt begutachtet bzw. bewilligt werden müssen. Zudem darf kein unnötiger Lärm verursacht werden. In diesem Zusammenhang führt die Polizei Kontrollen durch, welche sich auf nicht vorschriftsgemässe Fahrzeuge sowie auf rücksichtsloses Fahrverhalten fokussieren.
Und zu guter Letzt ein Hinweis für die Autofahrer: Die Missachtung des Vortritts durch Autofahrer ist häufig die Ursache für schwere Verkehrsunfälle mit Zweiradfahrern.

Quelle: Kantonspolizei Wallis

Kategorien:

Wallis
Verkehr

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