1. Ausrüstung
Das Tragen einer geeigneten Ausrüstung wird oftmals vernachlässigt. Doch wie für alle Motorräder gilt auch für Roller: Niemals ohne Schutzausrüstung aufs Motorrad; und dies von Kopf bis Fuss! Ein Helm und abriebfeste Bekleidung (d.h. Jacke, Hose, Handschuhe und festes Schuhwerk) schützen vor Verletzungen. Helle Bekleidung trägt wesentlich zur Sichtbarkeit im Strassenverkehr bei und reduziert dadurch das Unfallrisiko.
2. Verhalten im Strassenverkehr
Der zweite Aspekt betrifft das Verhalten im Strassenverkehr. Passen Sie die Geschwindigkeit stets den örtlichen Gegebenheiten, dem Strassenzustand und den Witterungsbedingungen an. Fahren Sie in der Mitte der Fahrbahn und halten Sie dabei einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Fahren Sie defensiv und vorausschauend. Diese unter Motorradfahrern bekannten Sicherheitsregeln gelten ebenso für Roller-Fahrer.
3. Lärmbelästigung
Der letzte Aspekt betrifft die Lärmbelästigung durch technische Änderungen an den Fahrzeugen. Die Kantonspolizei erinnert daran, dass sämtliche Änderungen von der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt begutachtet bzw. bewilligt werden müssen. Zudem darf kein unnötiger Lärm verursacht werden. In diesem Zusammenhang führt die Polizei Kontrollen durch, welche sich auf nicht vorschriftsgemässe Fahrzeuge sowie auf rücksichtsloses Fahrverhalten fokussieren.
Und zu guter Letzt ein Hinweis für die Autofahrer: Die Missachtung des Vortritts durch Autofahrer ist häufig die Ursache für schwere Verkehrsunfälle mit Zweiradfahrern.