Die Walliser Kantonspolizei hat einige Tipps für Rollerfahrer zusammengestellt. (Bildquelle: Kantonspolizei Wallis)
Der Roller ist ein beliebtes Fahrzeug, um sich in der Stadt fortzubewegen, zur Arbeit zu fahren oder für eine kleine Spritztour. Die Kantonspolizei lanciert eine Präventionskampagne und sensibilisiert dabei auf die Themen: Ausrüstung, Verhalten und Lärmbelästigung.
1. Ausrüstung
Das Tragen einer geeigneten Ausrüstung wird oftmals vernachlässigt. Doch wie
für alle Motorräder gilt auch für Roller: Niemals ohne Schutzausrüstung aufs
Motorrad; und dies von Kopf bis Fuss! Ein Helm und abriebfeste Bekleidung
(d.h. Jacke, Hose, Handschuhe und festes Schuhwerk) schützen vor
Verletzungen. Helle Bekleidung trägt wesentlich zur Sichtbarkeit im
Strassenverkehr bei und reduziert dadurch das Unfallrisiko.
2. Verhalten im Strassenverkehr
Der zweite Aspekt betrifft das Verhalten im Strassenverkehr. Passen Sie die
Geschwindigkeit stets den örtlichen Gegebenheiten, dem Strassenzustand und
den Witterungsbedingungen an. Fahren Sie in der Mitte der Fahrbahn und halten
Sie dabei einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Fahren Sie defensiv und
vorausschauend. Diese unter Motorradfahrern bekannten Sicherheitsregeln
gelten ebenso für Roller-Fahrer.
3. Lärmbelästigung
Der letzte Aspekt betrifft die Lärmbelästigung durch technische Änderungen an
den Fahrzeugen. Die Kantonspolizei erinnert daran, dass sämtliche Änderungen
von der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt begutachtet bzw.
bewilligt werden müssen. Zudem darf kein unnötiger Lärm verursacht werden. In
diesem Zusammenhang führt die Polizei Kontrollen durch, welche sich auf nicht
vorschriftsgemässe Fahrzeuge sowie auf rücksichtsloses Fahrverhalten
fokussieren.
Und zu guter Letzt ein Hinweis für die Autofahrer: Die Missachtung des Vortritts
durch Autofahrer ist häufig die Ursache für schwere Verkehrsunfälle mit
Zweiradfahrern.


