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Silenen UR – Schadenstiftender Wolf zum Abschuss freigegeben

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Ein Wolf mit grauem Fell läuft über eine Lichtung im Wald. Der Boden ist mit Gras und kleinen Steinen bedeckt.
(Symbolbild) (Bildquelle: TickerMedia)

Nach mehreren Wolfsrissen auf der Alp Vorder Bristen in Silenen hat der Kanton Uri eine Abschussverfügung erlassen. Sechs Schafe wurden innert kurzer Zeit getötet.

Die Sicherheitsdirektion des Kantons Uri hat am 23. Juni 2026 einen schadenstiftenden Wolf zum Abschuss freigegeben.
Auslöser sind mehrere Wolfsrisse auf der Alp Vorder Bristen in der Gemeinde Silenen. Nach bisherigen Erkenntnissen wurden dort in den vergangenen Tagen sechs Schafe getötet.
Gemäss Bundesrecht kann ein einzelner Wolf zum Abschuss freigegeben werden, wenn er erheblichen Schaden an Nutztieren verursacht. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn innerhalb von vier Monaten mindestens sechs Nutztiere getötet werden und sich die Vorfälle in einem Wolfpräsenzgebiet ereignen.
Der gesamte Kanton Uri gilt als Wolfpräsenzgebiet, da es bereits in den vergangenen Jahren zu Wolfsrissen gekommen war.
Nach Einschätzung des Amts für Landwirtschaft handelt es sich bei der Alp Vorder Bristen um eine Alp, auf der ein umfassender Herdenschutz nicht zumutbar ist. Nach dem ersten Angriff wurden die vorgeschriebenen Notfallmassnahmen umgesetzt.
Um weitere Schäden zu verhindern, wurde auf der betroffenen Alp in Absprache mit dem Herdenschutzverantwortlichen ein Elektrozaun errichtet.
Die Abschussverfügung wurde am 23. Juni 2026 erlassen und ausserordentlich im Amtsblatt veröffentlicht.
Die Bewilligung gilt während 60 Tagen. Als Abschussperimeter wurde das Gebiet der Alp Vorder Bristen festgelegt.
Für den Vollzug der Verfügung ist die Abteilung Jagd des Amts für Forst und Jagd zuständig. Mit dem Abschuss werden in erster Linie die kantonalen Wildhüter und bei Bedarf speziell bezeichnete Jäger beauftragt.
Quelle der Polizeinachricht: Kanton Uri

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Silenen UR – Schadenstiftender Wolf zum Abschuss freigegeben