Im Helikopter befanden sich zwei Personen im Alter von 54 und 48 Jahren. Sie wurden leicht verletzt und durch die Rega ins Kantonsspital Uri geflogen. Dieses konnten sie bereits wieder verlassen. Die Unfallursache ist noch unklar und bildet Gegenstand der laufenden Abklärungen. Der Helikopter erlitt beim Unfall Totalschaden.
Gemäss Artikel 98 des Bundesgesetzes über die Luftfahrt (LFG) liegt die Zuständigkeit für die Strafuntersuchung bei der Bundesanwaltschaft (BA). Für die Untersuchung der Unfallursache ist die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST zuständig. Die Untersuchungen der BA und der SUST werden parallel und in enger Koordination geführt.
Quelle: Kapo UR