Zwei Alarmzeichen
Ausgelöst wird um 13.30 Uhr in der ganzen Schweiz das Zeichen „Allgemeiner Alarm“, ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Die Sirenenkontrolle darf bis 14.00 Uhr weitergeführt werden. Ab 14.00 Uhr bis spätestens 16.30 Uhr wird im gefährdeten Gebiet unterhalb von Stauanlagen das Zeichen „Wasseralarm“ ausgelöst. Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden. Insgesamt werden rund 7200 stationäre und mobile Sirenen auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft.
Bei Alarm richtig reagieren
Wenn das Zeichen „Allgemeiner Alarm“ ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Der „Wasseralarm“ bedeutet, dass man das gefährdete Gebiet sofort verlassen soll. Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden sich auf www.alert.swiss und auf Teletext, Seite 680.
Alertswiss: der direkte Draht zwischen Behörden und Bevölkerung
Ergänzend zum Alarmierungs- und Informationssystem mittels Sirenen und Radio alarmieren und informieren die Behörden die Bevölkerung bei Ereignissen auch via „Alertswiss“. Die Bevölkerung ist daher aufgefordert, die neuen Alarmierungs- und Informationskanäle zu nutzen und insbesondere die Alertswiss-App auf ihren täglich genutzten Smartphones zu installieren. Die Alertswiss-App gibt es kostenlos für Android- und für iOS-Systeme. Sie ist downloadbar im Google Play Store und im App Store von Apple. Über die neuen Funktionen informiert das BABS regelmässig auf www.alert.swiss sowie über Facebook und Twitter.
Quelle der Meldung: Bundesamt für Bevölkerungsschutz