Beim Öffnen der Wohnungstüre stellte der heimkehrende Bewohner eine starke Rauchentwicklung fest.
Durch die rasche Intervention konnte er den Mottbrand in der Küche selbständig löschen. Die aufgebotene Feuerwehr musste keine Brandbekämpfung mehr leisten. Offenbar wurde durch eine eingeschaltete Herdplatte der darauf platzierte Kehrichtsack angesengt.
Beim Ereignis wurde niemand verletzt, hingegen entstand am Objekt Rauchschaden.