Die Seepolizei Glarus ruft allen Seebenützern in Erinnerung, dass vor der Fahrt kontrolliert werden muss, ob die Ausweise, Rettungsmittel etc. an Bord sind und das Schiff dem vorschriftsgemässen Zustand entspricht. Kürzere Schiffe als 2,5 Meter, wie Strandboote und dergleichen, Paddelboote, Stand Up Paddles, Rennruderboote, Segelbretter und Drachensegelbretter, sollten stets gut sicht- und lesbar mit Name und Adresse des Eigentümers versehen sein. Führerlose Gerätschaften können so einfacher zugeordnet werden.
Bei Dämmerung, Nacht oder entsprechender Wetterlage ist auf die Beleuchtung zu achten (weisses Rundum-/Topplicht), wichtig auch immer ein Blick auf die Starkwind- und Sturmwarnungen. Anlässlich der anstehenden Seepolizei-Kontrollen wird auch die Fahrfähigkeit der Schiffsführer kontrolliert. In Sachen Alkohol und sonstigen verbotenen Substanzen gelten für die Schiffsführer dieselben Regeln wie für Fahrzeuglenker.
Beim Baden sind die bekannten Grundregeln zu beachten. Speziell für den Klöntalersee wird darauf hingewiesen, dass die Infrastrukturen der Axpo (Türme, Ausläufe, etc.) nicht als Sprungtürme und dergleichen genutzt werden dürfen. Dies ist sehr gefährlich und mittels Rechtbot untersagt.
Link SLRG Baderegeln: https://www.slrg.ch/de/praevention/4x6-regeln/baderegeln.html
App "Auf Kurs"
Die neue App bringt den Zürichsee, den Linthkanal und den Walensee für Wassersportler und Seetouristen auf ihr Tablet und Smartphone. Die App «Auf Kurs» ist on- und offline nutzbar und ab sofort kostenlos für Android- und iOS-Geräte erhältlich.
Die Seepolizei der Kantonspolizei Glarus wünscht allen Badenden und Schiffsinsassen einen unfallfreien Sommer mit gebotener Vorsicht und gegenseitiger Rücksicht.
Artikelfoto: Kantonspolizei Glarus