Die Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden identifizierte wenige Stunden nach der Tat einen Tatverdächtigen. Dieser wurde noch am selben Tag festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Hierbei wurde die Haft vorerst für drei Monate bewilligt. Der mutmassliche Täter war bereits zuvor zweimal wegen einfacher Körperverletzung rechtskräftig per Strafbefehl verurteilt worden.
Aufgrund einer möglichen psychischen Erkrankung des mutmasslichen Täters und der damit verbundenen Wiederholungsgefahr hat die Staatsanwaltschaft entschieden, die Untersuchungshaft vorerst aufrechtzuerhalten und ein forensisch-psychiatrisches Gutachten einzuholen.
Dabei geht es primär um die medizinische Einschätzung, welche künftige Gefahren (Rückfallrisiko) vom mutmasslichen Täter ausgehen könnten und ob diese Gefahren durch gezielte Massnahmen minimisiert werden können.
Quelle der Nachricht: Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden