In einem Fall drang die Täterschaft durch ein Fenster in das Haus ein. Sie durchsuchte die Räumlichkeiten und behändigte Bargeld und Wertgegenstände. Ein schlafender Hausbewohner bemerke die Anwesenheit der Fremden, als diese im Begriff waren den Tatort zu verlassen. Die eingeleitete Fahndung der Kantonspolizei verlief ergebnislos.
Bei einer anderen Liegenschaft betrat die unbekannte Täterschaft das Objekt durch eine unverschlossene Kellertüre. Die Bewohner bemerkten den Besuch nicht und schliefen, währendem die Einbrecher Bargeld entwendeten. Die Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden geht davon aus, dass es sich um dieselbe Täterschaft handeln könnte.