Die Kantonspolizei Aargau erfasste bei einer Geschwindigkeitskontrolle ein Fahrzeuglenker mit stark übersetzter Geschwindigkeit.
Am Sonntag, 12. Januar 2020, kurz nach 15.15 Uhr fuhr
ein 23-jähriger Kroate mit seinem Audi auf der Autobahn
A1 in Richtung Zürich. Dabei erfasste ihn die
Kantonspolizei Aargau anlässlich einer
Geschwindigkeitskontrolle mit 211 km/h. Auf diesem
Streckenabschnitt beträgt die erlaubte
Höchstgeschwindigkeit 120 km/h.
Die Staatsanwaltschaft Baden eröffnete sogleich eine
Strafuntersuchung nach Artikel 90 Absatz 3 des
Strassenverkehrsgesetztes, welches auch als 'Raserartikel'
bekannt ist. Zudem ordnete diese die Beschlagnahmung
des Fahrzeuges an.
Der Führerausweis wurde dem Schnellfahrer vorläufig, zu
Handen der Entzugsbehörde, abgenommen.


