Auf den 4. Januar 2016 wird in St. Gallen die Einbahnregelung auf der Oberstrasse, Teilstück Rosenbüchelstrasse bis Oberstrasse 273, für eine einjährige Versuchsphase aufgehoben. Im Rahmen dieser Versuchsphase wird auch die Verkehrseinschränkung "Rechtsabbiegen" beim Knoten...
Gegen die im Juni 2015 publizierte versuchsweise Aufhebung der Einbahnregelung auf der Oberstrasse, Teilstück Rosenbüchelstrasse bis Oberstrasse 273 sowie die Entfernung der Verkehrseinschränkung "Rechtsabbiegen" beim Knoten Rosenbüchelstrasse/Oberstrasse wurde ein Rekurs beim Sicherheits- und Justizdepartement erhoben.
Die Stadt hat daraufhin eine diesbezügliche Stellungnahme beim Kanton eingereicht. Zwischenzeitlich wurde der Rekurs zurückgezogen.
Die Massnahmen können nun per Anfang Januar 2016 eingeführt werden. Die einjährige Versuchsphase soll Aufschluss über die effektiven Auswirkungen und die Akzeptanz im Quartier geben. Erst danach wird beurteilt, ob die Massnahmen definitiv gelten sollen.
Die Stadt hat daraufhin eine diesbezügliche Stellungnahme beim Kanton eingereicht. Zwischenzeitlich wurde der Rekurs zurückgezogen.
Die Massnahmen können nun per Anfang Januar 2016 eingeführt werden. Die einjährige Versuchsphase soll Aufschluss über die effektiven Auswirkungen und die Akzeptanz im Quartier geben. Erst danach wird beurteilt, ob die Massnahmen definitiv gelten sollen.

