In den letzten Wochen stellte die Stadtpolizei St.Gallen vermehrt fest, dass Personen mit dem E-Trottinett unter Alkoholeinfluss unterwegs waren. Die Betroffenen wurden angezeigt. Die Polizei macht darauf aufmerksam, dass auch für E-Trottinette eine Alkohol-Obergrenze gilt.
In den letzten zwei Wochen hielt die Stadtpolizei St.Gallen gleich vier Personen an, welche unter Alkoholeinwirkung mit dem E-Trottinett unterwegs waren. In einem Fall kam es zu einem Selbstunfall, die anderen Personen fielen aufgrund ihrer Fahrweise auf. Die Atemalkoholmessungen ergaben Werte zwischen 0.82 Promille und 1.74 Promille. Alle Personen wurden angezeigt.
Die Stadtpolizei St.Gallen macht darauf aufmerksam, dass auch auf dem E-Trottinett die Alkohol-Obergrenze gilt. Diese liegt – wie beim motorisierten Verkehr – auch für E-Trottinette, Fahrräder und E-Bikes bei 0.48 Promillen. Ab 0.5 Promille gelten Personen als fahrunfähig und werden angezeigt.


