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St. Gallen SG - Begegnungs- und Fussgängerzone für mehr Sicherheit

Stadtpolizei St. Gallen

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Das Gebiet rund um den Bahnhof St. Gallen ist seit Kurzem eine Begegnungs- und Fussgängerzone. In der Begegnungszone gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und Fussgänger sind mit Ausnahme der Schienenfahrzeuge vortrittsberechtigt. Fussgänger dürfen Fahrzeuge jedoch nicht unnötig behindern....

Mit der Sperre der Zufahrt zum Bahnhofplatz für den motorisierten Individualverkehr am 1. Oktober 2012 sowie der Aufhebung der öffentlichen Parkplätze wurde ein erster Schritt für mehr Sicherheit auf dem Bahnhofplatz gemacht.
Mit der nun eingeführten Begegnungs- und Fussgängerzone ist eine weitere Verbesserung für den öffentlichen Verkehr und den Langsamverkehr im Bereich Bahnhofplatz realisiert. Dem motorisierten Individualverkehr steht die erstellte Vorfahrt auf der Nordseite des Bahnhofs zur Verfügung.
Die Verkehrsteilnehmer werden vor Ort mit einem Flyer auf die neue Begegnungszone aufmerksam gemacht. Zudem wird die Stadtpolizei St. Gallen im Rahmen ihrer Präsenz am Bahnhof auf die neuen Verkehrsregeln hinweisen.
Gutachten zugunsten der Begegnungszone
Die Stadtpolizei und das Tiefbauamt der Stadt St. Gallen haben vor der Einführung der Begegnungs- und Fussgängerzone mittels eines Gutachtens verschiedene Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit geprüft.
Weder zeitliche Einschränkungen für bestimmte Verkehrsteilnehmer noch bauliche Massnahmen kamen aufgrund des Gutachtens in Frage. Die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 20 km/h (Begegnungszone) zeigte sich als effektivste Lösung.
Gutenbergstrasse
Die Gutenbergstrasse wird zur ersten Fussgängerzone der Stadt St. Gallen. Damit gilt dort für alle Verkehrsteilnehmer Schritttempo.
Artikelfoto: Stapo St. Gallen

Kategorien:

St.Gallen
Verkehr

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