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St. Gallen SG - Messerstecher war schuldunfähig

Staatsanwaltschaft St. Gallen

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St. Gallen SG - Messerstecher war schuldunfähig
(Symbolbild) (Bildquelle: AlexVan (CC0) - (Symbolbild))

Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen beantragt eine stationäre therapeutische Massnahme für einen 43-jährigen Schweizer, der in Verdacht steht, am 4. August 2017 einen 22-jährigen Schweizer tödlich verletzt zu haben.

Am 4. August 2017 nach 18.00 Uhr ist an der Marktgasse in St. Gallen ein damals 22-jähriger Schweizer schwer verletzt worden. Ein 43-jähriger Schweizer wird verdächtigt, den 22-jährigen Schweizer mit einem Messer attackiert zu haben. Das Opfer verstarb am 8. August 2017.
Die in enger Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei St. Gallen und dem Institut für Rechtsmedizin geführte Untersuchung ist abgeschlossen. Der Beschuldigte war gemäss forensisch-psychiatrischem Gutachten im mutmasslichen Tatzeitpunkt schuldunfähig. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen beantragt daher beim Kreisgericht St. Gallen im sogenannten Verfahren bei einer schuldunfähigen beschuldigten Person eine stationäre therapeutische Massnahme.
Der Beschuldigte befindet sich seit dem 26. Februar 2018 im vorzeitigen Massnahmenvollzug.

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