Header Logo

Polizei

ticker

Aargau
Appenzell-Innerrhoden
Appenzell-Ausserrhoden
Basel-Landschaft
Basel-Stadt
Bern
Fribourg
Genf
Glarus
Graubünden
Jura
Luzern
Neuenburg
Nidwalden
Obwalden
Schaffhausen
Schwyz
Solothurn
St.Gallen
Thurgau
Tessin
Uri
Waadt
Wallis
Zug
Zürich
Fürstentum Liechtenstein
Internorm Banner
Canton Icon

St. Gallen: Untersuchung gegen Polizisten eingestellt

Staatsanwaltschaft St. Gallen

Nächster ❯

Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen stellt die Untersuchung wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung und des Amtsmissbrauchs gegen vier Polizisten ein. Die Stadtpolizei St. Gallen entschuldigt sich beim Privatkläger und leistet eine Entschädigung in der Höhe von 2'000 Franken.

Die Stadtpolizei St. Gallen brachte am 1. Oktober 2013 eine Person ein und hielt diese im Anschluss während rund zwei Stunden fest, weil sie diese Person dem Amtsarzt zuführen wollte. Die Anklagekammer des Kantons St. Gallen hat mit Entscheid vom 27. Oktober 2015 der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen die Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens gegen drei Angehörige der Stadtpolizei St. Gallen und gegen einen Angehörigen der Kantonspolizei St. Gallen erteilt. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen eröffnete darauf gegen diese Personen eine Strafuntersuchung wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung und des Amtsmissbrauchs.
Vereinbarung unterzeichnet
Der Privatkläger und die Stadtpolizei St. Gallen haben eine Vereinbarung unterzeichnet. Darin wird u.a. festgehalten, dass die rund zweistündige Festhaltung des Privatklägers am 1. Oktober 2013 durch die Stadtpolizei St. Gallen ohne genügenden Rechtsgrund erfolgte. Ebenfalls wird festgehalten, dass die Stadtpolizei St. Gallen die rechtsgrundlose Festhaltung bedauert und sich dafür beim Privatkläger entschuldigt.
Die Stadtpolizei St. Gallen entschädigt den Privatkläger für die erlittene Unbill, die Kosten und die Aufwendungen im Straf- bzw. Ermächtigungsverfahren mit Fr. 2‘000.00. Der Privatkläger erklärte im Gegenzug sein Desinteresse an der weiteren strafrechtlichen Verfolgung der beteiligten Polizeibeamten in Bezug auf den Vorfall vom 1. Oktober 2013.
Wiedergutmachung, gegen die Polizisten
Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen stellte die Untersuchung aufgrund dieser Vereinbarung, insbesondere aufgrund der erfolgten Wiedergutmachung, gegen die Polizisten ein. Die Einstellungsverfügungen sind noch nicht rechtskräftig.

Kategorien:

St.Gallen

Nächster ❯

Falsch Parker Ad Banner