St. Maurice VS - Kabotage – Widerhandlung gegen die Transportvorschrift
Kantonspolizei Wallis
Am 24. Mai 2019 hat die Kantonspolizei einen im Ausland immatrikulierten Lastwagen angehalten. Dabei wurde festgestellt, dass das Fahrzeug nicht mit einem Fahrtenschreiber ausgerüstet war. Zudem führte der Lenker zum wiederholten Mal Binnentransporte (Kabotage) in der Schweiz aus.
Eine Patrouille der Kantonspolizei führte den in Polen immatrikulierten Lastwagen nach
der Anhaltung zum Schwerverkehrskompetenzzentrum (SVKZ) nach St-Maurice.
Bei der Kontrolle stellten die Spezialisten mehrere Widerhandlungen fest. Der
Lastwagen, welcher Karosserieteile transportierte, war nicht mit einem
Fahrtenschreiber ausgerüstet. Es zeigte sich zudem, dass der Chauffeur in der
Schweiz zum wiederholten Mal Binnentransporte (Kabotage) durchführte.
Binnentransporte innerhalb des Schweizer Zollgebiets sind grundsätzlich nur mit
schweizerisch verzollten bzw. versteuerten und in der Schweiz immatrikulierten
Beförderungsmitteln erlaubt. Mit ausländischen Fahrzeugen dürfen Waren folglich nur
grenzüberschreitend befördert werden (Ein- bzw. Ausfuhr).
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Der Arbeitgeber des Chauffeurs musste eine Kaution in der Höhe von CHF 8'020.00
hinterlegen. Das Fahrzeug wurde stillgelegt.
Entsprechende Anzeigen erfolgen an die Dienststelle für Strassenverkehr und
Schifffahrt sowie an die Eidgenössische Zollverwaltung.


