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Stabio TI – Zehn Personen nach illegalem Rennen angezeigt

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Ein Motorradfahrer mit schwarzem Helm und roter Jacke vollführt einen Wheelie auf einem orangefarbenen Motorrad auf einem großen Betonplatz vor einem Wohngebäude.
Symbolbild (Bildquelle: Sven Bellen)

In Stabio wurden zehn Personen nach einer unerlaubten Motorradversammlung vom 7. Dezember 2025 identifiziert und angezeigt. Ihnen werden schwere Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz vorgeworfen.

Die Kantonspolizei teilt mit, dass im Anschluss an Ermittlungen, die von der Staatsanwaltschaft und der Jugendgerichtskammer koordiniert wurden, 10 Personen im Zusammenhang mit einem ungenehmigten Motorradtreffen identifiziert und angezeigt wurden, welches am 07.12.2025 im Industriegebiet von Stabio stattfand.
Das Treffen war über Messaging-Dienste und soziale Netzwerke organisiert worden. Als Treffpunkt diente eine Tankstelle in Mendrisio, von der aus sich eine Gruppe von rund 80 bis 100 Motorradfahrern nach Stabio begab. Während der Fahrt blockierten einzelne Teilnehmer vorübergehend Strassenkreuzungen, um der Gruppe die Weiterfahrt zu ermöglichen. Im Verlauf der Ausfahrt begingen mehrere Motorradfahrer schwere Verstösse gegen das Bundesgesetz über den Strassenverkehr (SVG).
In Stabio angekommen, führten einige Teilnehmer auf einer für den Verkehr freigegebenen Nebenstrasse illegale Manöver durch, darunter Wheelies und illegale Rennen. Nach Meldungen an die Zentrale Alarmzentrale (CECAL) griffen Streifen der Kantonspolizei und der Stadtpolizei Mendrisio vor Ort ein. Angesichts der Teilnehmerzahl und der vorgefundenen Situation war es bei dem sofortigen Einsatz nicht möglich, die Täter zu identifizieren.
Die anschliessenden Ermittlungen ergaben, dass zehn Personen im Alter zwischen 16 und 22 Jahren, darunter zwei Minderjährige und acht Erwachsene, festgenommen wurden. Neun der Verdächtigen wurden wegen Fahrerflucht und schwerer Verstösse gegen das Bundesstraßenverkehrsgesetz der Staatsanwaltschaft gemeldet. Ihnen wurden folgende Delikte in unterschiedlichem Schweregrad zur Last gelegt:
  • Geschwindigkeitsüberschreitung (Art. 90 Abs. 2 und Abs. 4 StGB);
  • Teilnahme an nicht genehmigten Geschwindigkeitsrennen (Art. 90 Abs. 3 LCStr);
  • Fahren ohne Erlaubnis;
  • Fahren ohne Haftpflichtversicherung;
  • Missbrauch von Nummernschildern;
  • weitere Verstösse gegen das Bundesstrassenverkehrsgesetz.
  • Im Rahmen des Verfahrens wurden ausserdem die Führerscheine von neun Angeklagten sowie ein Motorrad beschlagnahmt.
Die Kantonspolizei weist darauf hin, dass ein solches Verhalten eine ernsthafte Bedrohung für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer darstellt und mit äusserster Konsequenz verfolgt wird.
Quelle der Polizeinachricht: Kapo TI

Kategorien:

Tessin
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