Schaffhausen

Stadt Schaffhausen - Joggerin von Jugendlichem auf E-Trottinett-Fahrer frontal erwischt und verletzt

Joggerin in Schaffhausen von E-Trottinett erfasst und verletzt. (Symbolbild)
Joggerin in Schaffhausen von E-Trottinett erfasst und verletzt. (Symbolbild) (Bildquelle: Schaffhauser Polizei)

Am Freitagmittag (16.09.2022) ereignete sich auf dem Trottoir der Herblingerstrasse, Höhe Einmündung "Im Bergli" ein Verkehrsunfall. Dabei wurde eine Fussgängerin von einem Jungen mit einem E-Scooter angefahren. Die Frau erlitt diverse Verletzungen und musste in ein Spital gebracht werden. Der Junge blieb unverletzt.

Um 12:00 Uhr am Freitag (16.09.2022), joggte eine 41-jährige Fussgängerin über das Trottoir an der Herblingerstrasse in Richtung Bushaltestelle Glockengut. Kurz vor der Einmündung "Im Bergli" fuhren plötzlich zwei Jungen mit ihren Trottinetts in rasantem Tempo um die Kurve auf das dortige Trottoir. Die Frau konnte den ersten beiden Scooter-Fahrern ausweichen. Unmittelbar danach folgte ein weiterer Junge, welcher mit seinem E-Trottinett nicht mehr ausweichen konnte und die Frau frontal erfasste. Durch den heftigen Aufprall wurde die Frau auf die Strasse geschleudert. Nach der Erstbetreuung durch Passanten wurde sie mit unbestimmten Verletzungen in ein Spital verbracht.

Ermittlungen zufolge war der 14-jährige Junge nicht im Besitz der entsprechenden Führerausweiskategorie, um ein Elektro-Trottinett fahren zu dürfen. Er wird sich deshalb vor der Staatsanwaltschaft Schaffhausen, Abteilung Verkehr, verantworten müssen. Der Unfallhergang ist Gegenstand laufender Ermittlungen.

In diesem Zusammenhang weist die Schaffhauser Polizei darauf hin, dass Elektro-Trottinetts in die Kategorie der Leicht-Motorfahrräder (Art. 18 Bst. b. VTS) fallen. Somit ist das Lenken eines solchen Gefährts zwischen 14 und 16 Jahren nur mit einem Führerausweis der Kategorie M (Töffli-Prüfung) erlaubt. Ab 16 Jahren ist kein Führerausweis erforderlich. Die Elektro-Trottinetts sind den Fahrrädern im Verkehr gleichgestellt. Die Benutzung von Radstreifen und Radwegen ist deswegen obligatorisch. Das Fahren auf dem Trottoir ist verboten. Aufgrund diverser Vorfälle sollten sich auch die Erziehungsberechtigten über die geltenden Vorschriften der Gefährte ihrer Kinder informieren.

Quelle: Schaffhauser Polizei