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Stadt Schaffhausen SH - Vereiste Scheiben bei Personenwagen

Schaffhauser Polizei

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Stadt Schaffhausen SH - Vereiste Scheiben bei Personenwagen
Vereiste Scheiben. (Bildquelle: Schaffhauser Polizei)

Die Schaffhauser Polizei hat am Mittwochmorgen (12.12.2018) einen Fahrzeuglenker mit vereisten Autoscheiben angehalten. Die Schaffhauser Polizei ruft Fahrzeuglenkende dazu auf, ihre Fahrzeuge vor der Fahrt vollständig von Eis und Schnee zu befreien.

Am Mittwoch (12.12.2018) um 09.45 Uhr kontrollierte die Schaffhauser Polizei einen Personenwagenlenker an der Fulachstrasse in Schaffhausen mit vereister Front- und Seitenscheibe sowie vereistem Aussenspiegel. Der Lenker wurde zuhanden der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen verzeigt. Die Weiterfahrt wurde ihm gestattet, nachdem die Autoscheiben und der Spiegel komplett vom Eis befreit wurden.
Die Schaffhauser Polizei weist darauf hin, dass Fahrzeuge in betriebssicherem und vorschriftsgemässem Zustand sein müssen. Personen, die mit eingeschränkter Sicht oder mit Schnee und Eis auf ihren Fahrzeugen unterwegs sind, stellen eine grosse Gefahr für sich und andere Verkehrsteilnehmer dar. Neben den Scheiben sind auch die Scheinwerfer, Seitenspiegel, Blinker, das Fahrzeugdach sowie die Motorhaube von Eis und Schnee zu befreien. Für Lenkerinnen oder Lenker, die auf der Strasse dennoch ein mit Eis oder Schnee bedecktes Fahrzeug sehen, empfehlen wir, von diesem Abstand zu halten.

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