Nach Ermächtigung für ein Strafverfahren durch die Anklagekammer des Kantons St. Gallen hat die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen eine Strafuntersuchung gegen die beiden Stadtpolizisten durchgeführt. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen hat dabei den Sachverhalt umfassend abgeklärt und diesen – so wie von der Strafprozessordnung vorgesehen – nach dem Grundsatz «im Zweifel für die Anklage» dem zuständigen Kreisgericht zur Beurteilung überwiesen. Die rechtliche Würdigung des Sachverhalts ist dabei sehr komplex und obliegt dem Kreisgericht St. Gallen.
Selbstverständlich gilt die Unschuldsvermutung für die beiden Angeklagten.