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Stadt Zürich – Bewilligte Kundgebung im Kreis 5

Stadtpolizei Zürich

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Stadt Zürich – Bewilligte Kundgebung im Kreis 5
(Symbolbild) (Bildquelle: Stadtpolizei Zürich)

Am Samstagnachmittag, 19. September 2020, fand auf dem Turbinenplatz eine bewilligte Kundgebung statt. Obwohl diese friedlich ablief, musste die Polizei mehrere Personen wegweisen und verzeigen, da sie gegen das Epidemiegesetz und die Bewilligungsauflagen verstossen hatten.

Gegen 13.30 Uhr versammelten sich mehrere hundert Personen zur bewilligten Kundgebung zum Thema «Wiederherstellung der Grundrechte» auf dem Turbinenplatz. Viele Teilnehmende trugen keine Schutzmasken. Die Stadtpolizei appellierte in der Folge wiederholt mit Dialogteams an die Selbstdisziplin der Teilnehmenden. Auch mit dem Lautsprecherwagen wurden sie mehrmals aufgefordert, Schutzmasken zu tragen.
Personen die sich nicht an die Auflagen hielten, wurden durch die Stadtpolizei Zürich angesprochen, ermahnt und wo nötig verzeigt und weggewiesen. Gegen 17.45 Uhr begann eine starke Abwanderung der Teilnehmenden. Zwei Personen wurden vorübergehend in eine Polizeiwache gebracht. Eine Verzeigung des Veranstalters wegen Nichteinhaltens der Bewilligungsauflagen wird geprüft.
Um 13.30 Uhr versammelten sich mehrere Dutzend Personen zu einer ebenfalls bewilligten Kundgebung zum Thema «Gegen-Celebration Absage Marsch für's Läbe» auf dem Helvetiaplatz. Diese Veranstaltung verlief problemlos.

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