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Stans NW - Nichtgenügen der Meldepflicht nach Verursachen eines Verkehrsunfalls mit Sachschaden / Zeugenaufruf

Kantonspolizei Nidwalden

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Stans NW - Nichtgenügen der Meldepflicht nach Verursachen eines Verkehrsunfalls mit Sachschaden / Zeugenaufruf
Wer war es? (Bildquelle: Kantonspolizei Nidwalden)

Am Montag, 05.08.2019, zwischen 12:00 Uhr und 24:00 Uhr wurde in Stans beim der Kreuzung Oberstmühle eine Fussgänger-Lichtanlage beschädigt. Die Polizei sucht Zeugen.

Ein bis anhin unbekannter Lenker, beschädigte mutmasslich mit einem unbekannten Fahrzeug den Masten der Fussgänger-Lichtanlage an der Stansstaderstrasse in Stans.
Der erwähnte Mast befindet sich rechtsseitig der Stansstaderstrasse in Fahrtrichtung Stanssstad.

Zeugenaufruf

Personen, welche sachdienliche Hinweise zur Identität des Lenkers oder des Fahrzeugs geben können, oder der/die Verursacher/in werden gebeten, sich mit der Kantonspolizei Nidwalden, Tel. 041 618 44 66 in Verbindung zu setzten.

Kategorien:

Nidwalden
Verkehr
Zeugenaufrufe

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