Am Ostersonntag, ca. 14:00 Uhr, hat die Kantonspolizei Nidwalden anlässlich einer Kontrolle einen in Griechenland immatrikulierten Gesellschaftswagen angehalten. Bei der Überprüfung der Kontrollmittel wurden mehrere Widerhandlungen gegen die Arbeits-und Ruhezeitverordnung festgestellt.Die...
Am Ostersonntag, ca. 14:00 Uhr, hat die Kantonspolizei Nidwalden anlässlich einer Kontrolle einen in Griechenland immatrikulierten Gesellschaftswagen angehalten. Bei der Überprüfung der Kontrollmittel wurden mehrere Widerhandlungen gegen die Arbeits-und Ruhezeitverordnung festgestellt.
Die Auswertung ergab, dass der rumänische Chauffeur innerhalb der letzten 28 Arbeitstage die vorgeschriebene, wöchentliche Ruhezeit, zweimal nicht eingehalten hatte. Zudem wurden Höchstlenkzeit überschritten sowie Lenkpausen missachtet.
Der Reisecar war mit asiatischen Touristen auf der Autobahn A2 von Italien Richtung Engelberg/Titlis unterwegs. Für die Reiseteilnehmer wurde ein Ersatzfahrzeug organisiert.
Die Weiterfahrt wird der Chauffeur erst nach Einhaltung der wöchentlichen Ruhezeit von mindestes 45 Stunden antreten können. Der verantwortliche Lenker hatte ein Bussendepot von mehreren Tausend Franken zu hinterlegen.
Die Auswertung ergab, dass der rumänische Chauffeur innerhalb der letzten 28 Arbeitstage die vorgeschriebene, wöchentliche Ruhezeit, zweimal nicht eingehalten hatte. Zudem wurden Höchstlenkzeit überschritten sowie Lenkpausen missachtet.
Der Reisecar war mit asiatischen Touristen auf der Autobahn A2 von Italien Richtung Engelberg/Titlis unterwegs. Für die Reiseteilnehmer wurde ein Ersatzfahrzeug organisiert.
Die Weiterfahrt wird der Chauffeur erst nach Einhaltung der wöchentlichen Ruhezeit von mindestes 45 Stunden antreten können. Der verantwortliche Lenker hatte ein Bussendepot von mehreren Tausend Franken zu hinterlegen.

