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Stapo mit intensivem Kontakt zu Churs Hundehalter

Stadtpolizei Chur

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Stapo mit intensivem Kontakt zu Churs Hundehalter

Die Stadtpolizeich Chur hat in den letzten zwei Wochen intensive Kontakte mit den Hundehaltern gepflegt. Bei dieser "Community-Policing" Aktion ging es darum, die Hundehalter zu informieren, aufzuklären und auf die gesetzlichen Vorschriften aufmerksam zu machen.

Die Kontakte mit den Hundehalter wurden vor allem auf den Churer Spazierwegen gesucht. Mit dem Einsatzleitfahrzeug wurde zu verschiedenen Tageszeiten während den letzten zwei Wochen die Tierbesitzer direkt angesprochen und Auskünfte und Tipps im Umgang mit ihren Tieren vermittelt.

Es wurden auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen aufmerksam gemacht und den Umgang und die erforderlichen Schulungen mit den Hunden aufgezeigt. Ebenso wurden Flyer mit wichtigen Informationen verteilt. Die Hundehalter aber auch viele Spaziergänger machten von der Möglichkeit direkt mit der Stadtpolizei in Kontakt zu treten, regen Gebrauch.

Flurordnung: (Artikel 30 PG, Verzeigung)
 
  • 15. März bis 15. November Betreten von Wiesland verboten
  • Ganzes Jahr Betreten von fremdem Kultur- und Ackerland verboten
  • Hundekot auf Wiesen und Weiden führt zu Verunreinigung des Grases
  • Gras wird deshalb von Kühen nicht mehr gefressen
  • Schaden für die Bauern
Nichtbeseitigen von Hundekot: (Artikel 23 Abs. 4 PG, Busse CHF 100.–)
  • Mehrarbeit für die Reinigung durch die Werkbetriebe der Stadt Chur
  • Unangenehme Geruchsemmissionen
  • Eingeschränkte Benutzung der Kinderspielplätze
 
 
 

Kategorien:

Graubünden
Tiere

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