Um 12.45 Uhr am Dienstagmittag (08.10.2024) ging bei der Einsatz- und Verkehrsleitzentrale der Schaffhauser Polizei die Meldung ein, wonach mehrere Männer seit mehreren Wochen diverse Handwerksarbeiten an einem Haus einer 92-jährigen Frau in Stetten durchführen würden. In diesem Zusammenhang habe die Seniorin diesen Handwerkern bereits über 100'000.- Franken in bar übergeben. Ausgerückte Einsatzkräfte der Schaffhauser Polizei konnten am Wohnort der Frau in Stetten vier Tatverdächtige festnehmen.
Die vier Männer im Alter von 18, 21, 34, und 40 Jahren stehen unter dringendem Tatverdacht, die Seniorin mit Wucherpreisen für Reparatur- und Reinigungsarbeiten mutwillig betrogen zu haben. Auch stellte die Schaffhauser Polizei – mit Unterstützung von Spezialisten des BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit) – in den Fahrzeugen der vier Handwerker eine geringe Menge Kokain und einen Sack mit Würmern sicher, den die Handwerker – gemäss ersten Ermittlungen der Schaffhauser Polizei – dazu verwendet hatten, der Seniorin einen Holzwurm-Befall in ihrem Hause vorzugaukeln.
Da im Zeitraum der der besagten Reparatur- und Reinigungsarbeiten der 92-jähirgen Frau auch Schmuckstücke im Wert von mehreren 10'000.- Franken gestohlen worden waren, wird ein Zusammenhang zu den vier Tatverdächtigen ebenfalls geprüft. Die vier Männer werden sich vor der Staatsanwaltschaft verantworten müssen.
Ihre Gartenmauer müsste dringend saniert oder ihre Fensterläden gereinigt werden? Was für ein Zufall, wenn entsprechende Handwerker ihre Dienstleistungen für diese sichtbaren Missstände an der Haustüre anbieten. Dies geschieht auch im Kanton Schaffhausen immer wieder, wobei dubiose Handwerker ihre Dienstleistungen zu Wucherpreisen anbieten.
Oft erweisen sich Leistungen solcher Handwerker als stark überteuerte Pfuscharbeiten. Deshalb rät die Schaffhauser Polizei, sich nicht zu solchen Haustür-Handwerksgeschäften drängen zu lassen. Zudem empfiehlt sie vor einer Auftragserteilung eine schriftliche Offerte einzufordern, um diese mit anderen Angeboten vergleichen zu können.
Quelle der Polizeinachricht: SHPOL