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Strafuntersuchung in K.o.-Tropfen-Affäre eingestellt

polizeiticker

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Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug hat die Untersuchung im sogenannten "K.o.-Tropfen-Fall" eingestellt. Eingereichte Beweisanträge wurden abgelehnt. Die Einstel-lungsverfügung ist noch nicht rechtskräftig.

Wie vor zwei Wochen angekündigt (polizeiticker.ch berichtete), hat die Zuger Staatsanwaltschaft am Donnerstag die Strafuntersuchung gegen den 41-jährigen Beteiligten wegen Schändung eingestellt. Das Verfahren brachte keine Beweise zuta-ge, dass die Privatklägerin (34) während der Landammannfeier vom 20. Dezember 2014 widerstandsunfähig war. Die von ihr vor Abschluss der Untersuchung ergänzend eingereichten Beweisanträge wurden abgelehnt.

In Anwendung der strafprozessualen Bestimmungen werden die Verfahrenskosten auf die Staatskasse genommen. Ebenfalls erhält der 41-Jährige eine Entschädigung und eine Genugtuung. Weil die Einstellungsverfügung nicht rechtskräftig ist, können über die Höhe dieser Beträge keine Angaben gemacht werden. Beide Parteien haben die Möglichkeit, den Entscheid innert zehn Tagen beim Obergericht des Kantons Zug anzufechten.

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