Das Strafverfahren gegen Rinaldo Arnold wurde eingestellt.
Als Folge der Medienberichterstattung zu "Football Leaks" und des in den Medien
erhobenen Vorwurfs, Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold habe von Gianni Infantino,
Präsident der FIFA, im Hinblick auf seine Amtsführung nicht gebührende Vorteile
angenommen, setzte das Büro der Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis am 23. November 2018 einen ausserordentlichen Staatsanwalt ein. Dieser eröffnete
am 4. Dezember 2018 ein Strafverfahren gegen Rinaldo Arnold wegen Verdachts
auf Vorteilsannahme, evtl. passive Bestechung.
Der Anfangsverdacht, wonach die Annahme von Vorteilen (namentlich Tickets für
Fussballspiele, Einladungen zu Kongressen) durch Rinaldo Arnold im Hinblick auf
dessen Amtsführung erfolgt wäre, also in einem Bezug zu dessen Stellung und Tätigkeit als Oberstaatsanwalt des Amts der Region Oberwallis gestanden wäre,
wurde durch die Strafuntersuchung entkräftet.
Das Strafverfahren gegen Rinaldo Arnold wurde daher mit Verfügung vom 10. April
2019 eingestellt.


