Die Kantonsstrasse zwischen Blatten und der Fafleralp wird am 26. Juni 2026 wieder für den Verkehr freigegeben. Möglich wird dies dank eines verstärkten Überwachungssystems für den Oigschtchummun-Gletscher sowie zusätzlicher Sicherheitsmassnahmen entlang der Strecke.
Diese Wiedereröffnung wird durch die Einrichtung eines verstärkten Überwachungssystems für den Oigschtchummun-Gletscher ermöglicht, verbunden mit der Installation einer Lichtsignalanlage, die es erlaubt, die Verkehrsteilnehmer sofort zu warnen und die Strasse im Gefahrenfall zu sperren.
Ab dem 27. Juni 2026 wird zudem eine öffentliche Verkehrsverbindung in Betrieb genommen.
Wiedereröffnung der Strasse
Die Strasse zwischen Blatten und Fafleralp, die jedes Jahr während der Wintersaison gesperrt ist, wird ab Freitag, 26. Juni 2026 um 08.00 Uhr wieder für den Verkehr freigegeben.
Zu diesem Zeitpunkt werden auch die Belagsarbeiten an der Notstrasse Netzbord nach Blatten abgeschlossen sein.
Die Benutzung der Strasse nach Blatten beziehungsweise Fafleralp bleibt jedoch weiterhin bewilligungspflichtig und unterliegt der Genehmigung durch die Gemeinde Blatten in Zusammenarbeit mit dem Kanton.
Überwachung des Oigschtchummun-Gletschers
Die Wiedereröffnung erfolgt nach mehreren Monaten intensiver Überwachung des Oigschtchummun-Gletschers.
Seit Dezember 2025 dokumentierten Fachleute:
- ein Vorrücken der Gletscherzunge,
- mehrere Eisabbrüche,
- einzelne Eisabbrüche mit einem Volumen von nahezu 10'000 m³.
Aufgrund dieser Entwicklung wurden Erkundungsflüge, Geländeaufnahmen und Modellierungen durchgeführt.
Sicherheitsmassnahmen
Zur Überwachung wurden verschiedene Mess- und Beobachtungssysteme installiert:- Interferometrisches Radar zur Erkennung von Bewegungen grosser Gletschermassen
- Zusätzlich ein Doppler-Radar zur Erfassung kleinerer Eisabbrüche
- Lichtsignalanlage zur sofortigen Warnung der Verkehrsteilnehmer und automatischen Sperrung der Strasse im Gefahrenfall
Die erhobenen Daten werden laufend ausgewertet und die Lage mehrmals pro Woche neu beurteilt.
Weiterhin geltende Einschränkungen
Auch nach der Wiedereröffnung bleiben verschiedene Schutzmassnahmen bestehen:- Sperrzone südlich der Lonza zwischen Chiematt und der Mündung des Inneren Talbachs
- Zwei Wanderwege bleiben geschlossen
- Die betroffene Kantonsstrasse bleibt für Velofahrende und Fussgänger gesperrt
- Für Motorfahrzeuge gilt eine Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h
- Das Anhalten auf dem betroffenen Abschnitt ist verboten
Öffentlicher Verkehr
Mit der Wiedereröffnung der Kantonsstrasse bis Fafleralp kann ab Samstag, 27. Juni 2026, auch der öffentliche Linienverkehr wieder aufgenommen werden.
Wichtige Punkte
- Einsatz von zwei Kleinbussen
- Reservierung für Fahrten erforderlich
- Anschlüsse in Wiler und auf der Lauchernalp gewährleistet
- Täglich zehn Kurspaare bis zur Fafleralp
- Je eine Früh- und Abendverbindung als Direktkurs von beziehungsweise nach Wiler


